verreisen nach OP , wie sieht es da mit Reiserücktritsversicherungen aus?
Hallo,
Ich habe in 2 Wochen eine kleinere OP am Meniskus.
Der operierende Arzt sagte mir ich wäre 3 Wochen Krank geschrieben , danach sei vorrausichtlich ohne Komplikationen alles wieder Okay. 4 Wochen nach der OP wollte ich im Urlaub fliegen. Jetzt ist meine Frage:
Wenn ich nun Buche und eine Reiserücktrittsversicherung abschließe, haftet diese im Fall von Komplikationen wenn ich die Reise nicht wie geplant mit meiner Frau antreten kann ?
3 Antworten
Wenn du aufgrund dieser OP nicht reisen kannst, wird kein Versicherungsschutz bestehen, da damit zu rechnen war und die entsprechenden Komplikationen nicht unvorhergesehen sind.
Und was tut das nun zur Sache? Wenn es ausgeschlossen ist, dass du aufgrund der OP nicht reisen kannst, bräuchtest du auch keine Rücktrittsversicherung, oder?
In den Bedingungen findest du üblicherweise folgende Formulierung:
Eine Erkrankung ist unerwartet, wenn
• sie zum ersten Mal nach Versicherungs-Beginn auftritt oder
• eine bestehende Erkrankung in den letzten sechs Monaten vor Versicherungs-Beginn nicht behandelt wurde. Sie verschlechtert sich nach Abschluss der Versicherung.
Und das ist bei dir nicht der Fall.
Da stellt sich dann für mich nur die frage wann ich buchen soll ? Weil ein Monat nach der OP habe ich Urlaub und da wollten wir schon gerne Verreisen
Da stellt sich dann für mich nur die frage wann ich buchen soll
Zwei Optionen:
1. Wann immer du willst. Du musst dir aber im Klaren sein, dass du das erhöhte Risiko aufgrund der OP nicht fahren zu können selber trägst.
2. Gar nicht, wenn dir das Kostenrisiko zu hoch ist.
Emm.. ja, dafür ist die ja da..
Nur halt in der Phase, in der du Krankgeschrieben bist, darfst du nix.. aber danach bist du ja wieder frei.
Aber frag doch auch einfach nach.
Hier, siehe Landgericht Hamburg, Urteil vom 16.10.2015 (Az.: 306 O 351/14)
Wenn der behandelnde Arzt keine Bedenken gegen eine Reise einige Wochen nach einer Operation hat, muss der Reisenden eine Reise nicht stornieren, um seiner Schadenminderungspflicht nachzukommen.
okay aber darum geht es ja nicht "muss der Reisenden eine Reise nicht stornieren, um seiner Schadenminderungspflicht nachzukommen."
Es geht ja viel mehr darum ob die Versicherung zahlt falls ich doch nicht fliegen kann durch irgendwelche Komplikationen !
Wenn der Arzt meint, dass alles ok ist nach den 3 Wochen Krankschreibung und er nichts gegen eine Reise hätte, MUSS die Versicherung zahlen.
Das besagt doch das Hamburger Urteil vom Landgericht!
Da keine Schadensminderung vorgenommen werden musste, es aber doch Komplikationen auftreten, so sind diese unvorhersehbar und es wird gezahlt.
Der große Unterschied ist, dass in dem Gerichtsurteil die Versicherung mit Buchung der Reise abgeschlossen wurde und somit bevor klar war, dass eine OP nötig ist.
Das ist im Fall der FS vollkommen anders. Hier gelten Komplikationen aufgrund der OP nicht als "unerwartet".
Daher den Arzt konsultieren und die Versicherung fragen.
Das sollte in jedem Fall gemacht werden.
Okay Danke , Ich denke ich werde morgen direkt mal nach fragen bei der Hanse merkur
Nein. Die haften nicht, wenn das Risiko bekannt war.
???? Der arzt meinte im Normalfall bin ich nach 3 wochen fit