Verrechnungsscheck ohne Konto nicht einlösbar?
Ich habe einen Verrechnungsscheck erhalten und muss den bei meiner Bank einlösen. Diese ist aber zu weit weg. Geht das irgendwie auch woanders, z.b. bei der Postbank?
3 Antworten
Du kannst den Scheck per Post an deine Bank senden.
Schreibe auf die Rückseite deine Anschrift, deine Kontonummer. DIe Bank wird Ihn dann für dich einziehen und den Betrag auf dein Konto buchen.
Du kannst den Scheck z.B. per Post an deine Bank schicken.
Das geht nur da wo du ein Konto besitzt !
Es besteht aber die Möglichkeit, jemand deines Vertrauens den Scheck zu übergeben damit dieser ihn für die einlösen kann !
Dazu muss der Andere nur , auf der Rückseite seine Daten angeben und Unterschreiben !
Nein Online Banking geht nicht !
Wenn du , an meinen Ausführung Zweifel hast , ok
dann Google Bitte einfach Verrechnungsscheck!
Da wird dir das auch noch mal erklärt
Steht auf dem Scheck nicht "Zahlen Sie gegen diesen Scheck ... an ...oder Überbringer"? Oder ist es ein Orderscheck?
natürlich geht das
Sry, was geht !!!!!
VERRECHNUNGSSCHECK sind immer Orderschecks,
Nein.
Ein Verrechnungsscheck kann sowohl ein Überbringerscheck als auch ein Orderscheck sein.
ein Eintag, an wem zu Zahlen ist wäre ungültig!
Gerade die verbindliche Angabe des Empfängers unterscheidet den Orderscheck vom Überbringerscheck.
"VERRECHNUNGSSCHECK sind immer Orderschecks, "
Falsch. Verrechnungsschecks können Orderschecks oder Inhaberschecks sein.
Steht auf dem Verrechnungs-Scheck ".. zahlen Sie an...oder an Order" handelt es sich um einen Orderscheck. Steht auf dem Verrechnungs-Scheck "...zahlen Sie an ... oder Überbringer" handelt es sich um einen Inhaberscheck, der von jedermann bei der Bank zur Kontogutschrift eingereicht werden kann.
Lies lieber mal Art. 5 ScheckG:
http://www.gesetze-im-internet.de/scheckg/art\_5.html
(1) Der Scheck kann zahlbar gestellt werden:
an eine bestimmte Person, mit oder ohne den ausdrücklichen Vermerk "an Order";an eine bestimmte Person, mit dem Vermerk "nicht an Order" oder mit einem gleichbedeutenden Vermerk;an den Inhaber.
Was bitte bringt das wenn es , für keinen binden ist ?
Egal , große Kluft zwischen Theorie und Praxis
Nachtragen sollte ich vielleicht noch, dass auch ein Orderscheck per Indossament übertragbar ist, insofern war die Formulierung "verbindliche Angabe des Empfängers" etwas unglücklich gewählt.
ich glaube nicht, dass das so einfach funktionieren kann. Denn es steht auch gar nichts drauf, dass er übertragbar ist. Auch wenn z.B. ein Bekannter, der sein Konto vor Ort hat, den Scheck einlösen will um mir das Geld dann zu geben.
Per Online-Banking ist das wohl auch nicht machbar, oder?