Vermittlungsvorschlag für Minijob, darf ich mich trotzdem auf Vollzeitstelle bewerben?

4 Antworten

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Du kannst Dich auf die Minijobs bewerben und durchaus deutlich machen, dass Du langfristig eine Anstellung mit mehr Stunden möchtest. Bei vielen Firmen wird eine volle Stelle aus dem Pool der Teilzeitkräfte und Minijobber besetzt, ohne sie auszuschreiben. Schon in sofern ist ein Minijob langfristig hilfreicher. Außerdem bist Du bei weiteren Bewerbungen nicht mehr mit dem Makel "arbeitslos" behaftet.

Zuckerwatte 
Fragesteller
 29.10.2012, 18:34

Außerdem bist Du bei weiteren Bewerbungen nicht mehr mit dem Makel "arbeitslos" behaftet.>

Ja, da ist was dran! Ich habe mich jetzt ordentlich auf die Stelle beworben und falls es klappt, dann hätte ich zumindest 120 Euro mehr in Monat und kann in meinem Lebenslauf etwas mehr Berufserfahrung aufweisen.

Na ja,

sagen wir's mal so: das Arbeitsamt wird dir nicht zu einer Stelle verhelfen und verschickt in der Regel unpassende Stellenangebote ;-)

Wenn dein Vermittler dich drängt dann bewirb dich dort - schlimmstenfalls mußt du zu einem Vorstellungsgespräch, wo du dann sagen kannst, dass du nur eine Vollzeitstelle annehmen kannst. Sieh es als eine Art Vorstellungsgespräch-Übungseinheit an.

Alternativ kannst du auch eine Iniziativbewerbung auf eine Vollzeitstelle schreiben - wobei die dann auch ausgeschrieben wäre, wenn es sie gäbe.

Ansonsten solltest du selbst nach offenen Stellen suchen, auf die du dich bewerben kannst.

Wünsch' dir Glück bei der Arbeitssuche - und laß' dich nicht vom Arbeitsamt ärgern!

October

Zuckerwatte 
Fragesteller
 29.10.2012, 18:32

Ja, leider war bis auf eine Stelle alles ziemlich unpassend was er mir gegeben hat. Obwohl ich klipp und klar gesagt habe, dass mir bestimmte Fähigkeiten einfach fehlen, um mich auf die von ihm vorgeschlagenen Stellen zu bewerben, meint er immer "egal versuchen können Sie's doch, man kann Sie schon einarbeiten" und versteht dabei nicht, dass es sich nicht um Kenntnisse handelt in die man sich mal eben schnell einarbeiten kann... Ich bewerbe mich trotzdem auf diese Stellen weil ich muss, aber es ist von vornherein klar dass ich nicht genommen werde. Ich würde als Arbeitgeber auch niemanden einstellen der sich für eine Stelle bewirbt für die er gar nicht qualifiziert ist...

Selbst nach offenen Stellen suchen tue ich auch :) Muss ich sogar, da ich jeden Monat 20 Bewerbungen schreiben muss und mein Sachbearbeiter mir nur 2-3 Vorschläge macht. Mir wäre es aber sogar lieber er würde mir gar keine machen, da diese Vorschläge meist ziemlich für'n A... sind...

Ich habe deinen Rat angenommen und mich trotzdem ordentlich auf die Stelle beworben. Falls es zu einem Vorstellungsgespräch kommt werde ich dann anhand des Eindrucks die die dort machen entscheiden ob ich dort arbeiten will oder nicht.

Danke für deine Aufmunterung :)

Larah10  30.10.2012, 20:14
@Zuckerwatte

Muss ich sogar, da ich jeden Monat 20 Bewerbungen schreiben muss und mein Sachbearbeiter mir nur 2-3 Vorschläge macht.

20 Bewerbungen ist eine Menge. Hoffentlich ist auch die Bewerbungskostenerstattung in deiner Eingliederungsvereinbarung geregelt ..?

Bei beiden handelt es sich um Minijobs, und diese möchte ich nicht annehmen.

Du bist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um deine Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden und auf deine (Wieder)eingliederung in den Arbeitsmarkt hinzuwirken. Wenn diese Minijobs zumutbar sind, gibt es keinen Grund, sie ggf. nicht anzunehmen (und für die Ablehnung nicht sanktioniert zu werden). Man kann sich als Minijobber parallel weiterhin auf andere / Vollzeit- Stellen bewerben und den Minijob dann aufgeben, wenn man eine konkrete besser entlohnte bzw. sozialversicherungspflichtige Stelle antreten kann. http://hartz.info/index.php?topic=4593.0

Oder sollte ich die Bewerbung lieber "schlecht" schreiben, damit die mich ablehnen?

Da sollte man vorsichtig denken und handeln. Eine sanktionierbare Pflichtverletzung liegt vor,wenn man sich weigert, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführen - und auch, wenn man deren Anbahnung durch sein Verhalten verhindert. (Und wer weiss, was sich vielleicht aus einem Minijob später noch ergeben kann..)

Zuckerwatte 
Fragesteller
 29.10.2012, 18:38

Danke dir für die Hinweise!

Eine sanktionierbare Pflichtverletzung liegt vor,wenn man sich weigert, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführen - und auch, wenn man deren Anbahnung durch sein Verhalten verhindert.>

Naja, ich hätte ja nichts übertrieben schlechtes geschrieben. Ich hatte da an etwas komischen Satzbau gedacht und eventuell den Namen des Ansprechpartners falsch schreiben. Und vielleicht, dass ist mir wirklich mal ausversehen passiert und ich habe mich zu Tode geärgert darüber... Falsches Datum (da habe ich vergessen den Monat zu ändern)...

Aber auf den Minijob habe ich mich jetzt trotzdem beworben, ich denke es ist besser wie nix (außer die machen alle keinen guten Eindruck, aber das sehe ich ja dann im Bewerbungsgespräch)...

auf keinen Fall reinschreiben das du den Job nicht willst, sondern lieber schreiben das du z.B. schlecht den Wecker hörst oder wegen mehrerer gesundheitlicher Probleme oft den Arzt besuchen musst

Zuckerwatte 
Fragesteller
 28.10.2012, 18:11

Ich würde ja schreiben dass ich den Job als Vollzeit haben möchte...