Vermietetes Haus gekauft!

10 Antworten

Die Mietverträge behalten ihre Gültigkeit, daher ist nichts zu veranlassen. Du kannst aber eine Ergänzung zu den Mietverträgen aufsetzen und festhalten, wann der Vertrag vom Vorbesitzer auf Dich übergeht und das selbst unterzeichnen und auch von den Mietern unterschreiben lassen. Darin teilst Du dann auch sofort Deine Bankverbindung mit und Deine Kontaktdaten. Das wäre es.

Als Kapitalanlage hab ich mir ein 2FH gekauft. Das Haus ist auch Vermietet. Die Mieter bleiben im Haus, ich möchte nicht drin Wohnen. Muss ich mit den Mietern ein neuen Mietvertrag machen oder reicht der Mietvertrag was ich vom Verkaufe habe?

Nein. der alte Mietvertrag ist weiterhin gültig:

BGB § 566 Kauf bricht nicht Miete

(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

(2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.

Muss ich sonnst was beachten wenn im Prinzib alles beim alten bleiben soll?

Melde Dich bei Haus & Grund an, dort erhälst Du nützliche Informatioenen über Rechte und Pflichten eines Vermieters.

Aber ist es für mich als neuer Vermieter nicht besser wenn ich für Später was in der Hand habe?

Die hat doch der ehemalige Vermieter.

MfG

Johnnymcmuff

§ 566 BGB regelt den Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete". Das bedeutet, dass du die Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten übernehmen musst. Neue Verträge sind überflüssig.

Muss ich mit den Mietern ein neuen Mietvertrag machen oder reicht der Mietvertrag was ich vom Verkaufer habe?

Kauf bricht nicht Miete ! Der bestehende Mietvertrag gilt so weiter, egal, ob das Grundstück 10 x verkauft wird. Du musst also nichts tun.

Sie teilen den Mietern nur Ihre Kontonummer zur Überweisung der Miete mit. Der alte Mietvertag bleibt vom Kauf vollkommen unberührt bestehen!