Vermieterhaftpflicht / zahlt Mieter anteilig?

6 Antworten

Vermieter sagte zu uns das es um die Vermieterhaftpflicht geht. Meine Frage nun, müssen wir diese anteilig zahlen und falls nicht wo ich dieses Recht finden kann und ihn bei Rückfragen vorlegen könnte um dieses zu begründen.

Im Mietvertrag können solche Sachen vereinbart sein. Entweder einzeln oder durch den Verweis auf §2 der Betriebskostenverordnung.

Dann kann der Vermieter diese Sachen auf die Mieter umlegen.

MfG

Johnny

Die Haftpflichtversicherung des Vermieters darf anteilig nach Wohnfläche auf die /den Mieter umgelegt werden. Allerdings nur dann, wenn das mietvertraglich so vereinbart ist.

Falls dies vertraglich so vereinbart ist, müsst Ihr diese auch zahlen. Die Haushaftlicht gehört zu den umlegbaren Nebenkosten...

§ 2 BetriebsKV:

"Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:

[...]

  1. die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,

hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug;"

Ja, sie gehört zu den Nebenkosten der Wohnung.

Es gibt keine Vermieterhaftpflicht. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gehört allerdings in voller Höhe in die Nebenkosten.

Eure eigene Haftpflichtversicherung bewahrt euch vor dem wirtschaftlichen Ruin, wenn ihr einen Schaden verursacht. Mit eurer Hausratversicherung hat der Vermieter nichts zu tun. Die betrifft nur euer loses Inventar. Dass ihr beide je eine Haftpflicht habt, ist unnötig. Der jüngere Vertrag muss aufgehoben werden