Vermieter verweigert Bescheinigung?
Hallo,
Ich wohne seit August 2015 mit meiner Lebensgefährtin. Damals hatten wir eine email an der Vermieterin verschickt und Sie darauf hingewiesen,dass nun geheiratet wurde und wir zusammen leben. Darauf haben wir keine Antwort erhalten.
Dann haben wir es schriftlich per Post gemacht. Darauf haben wir auch keine Antwort erhalten. Im Mietvertrag steht nur meine Frau.
Nun brauche ich für eine Behörde eine Bescheinigung vom Vermieter,dass ich hier bei meiner Frau leben darf und das diese dies erlaubt.
Die Vermieterin verweigert die Ausstellung dieser Bescheinigung und weist darauf hin,dass wir ihr nicht bescheid gesagt haben dass nun 2 Personen dort wohnen.
Was kann man machen?
10 Antworten
... nichts, was gibt es denn da auch zu machen? Es gibt zudem keine Behörde die eine Bescheinigung von uns abverlangt, daß wir Vermieter zustimmen müssen Ehepartner und ggf. deren Kinder zusammen leben dürfen. Natürlich dürfen die, oder auch nicht, so wie sie es planen/wollen.
Und der Mietvertrag, eine Urkunde, wird auch nicht geändert, darf ja auch gar nicht, so lese ich die Spielregeln.
Was für eine Bescheinigung?
Der Zuzug von Ehegatten ist grundsätzlich erlaubt. Der Vermieter muß lediglich darüber informiert werden.
Das ist doch Quatsch was diese Behörde das verlangt. Wie gesagt, Ehepartner dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters einziehen.
Wir möchten Ihnen daher anraten,der XXX eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen,dass diese damit einverstanden ist dass sie nun zu zweit in der 1 Zimmerwohnung leben"
Da steht ja "anraten" und nicht, dass Du verpflichtet bist.
Ansonsten ist das - wie anitari schon schrieb - grober Unfug. Der Zuzug des Ehepartners ist nicht zustimmungspflichtig.
Es ist nur ein Rat, warum auch immer, keine Forderung. Man könnte das ruhigen Gewissens in die Ablage legen. Oder in den Papierkorb.
Erstens: Ihr habt der Vermieterin angezeigt, dass in der angemieteten Wohnung eine weitere Person auf Dauer eingezogen ist. Das ist vollkommen korrekt.
Zweitens: Ihr habt geheiratet und werdet nun auch zukünftig Dauerhaft die Wohnung nutzen.
Warum benötigt die Behörde eine vom Vermieter ausgestellte Bescheinigung, dass du da Leben DARFSTt???? Verstehe ich nicht so recht... aber was solls.
Deine Frau sollte mit der Eheurkunde und Personalausweis zusammen mit dir bei der Behörde PERSÖNLICH auftreten und den Sachverhalt da klären.
Die Information an den Vermieter das eine weitere Person in den Haushalt eingezogen ist verpflichtet den Vermieter zu nichts. Er ist lediglich informiert worden. Der Rest ist Euer Problem.
Du schreibst aber nicht aus Deutschland, oder?
Nun brauche ich für eine Behörde eine Bescheinigung vom Vermieter,dass
ich hier bei meiner Frau leben darf und das diese dies erlaubt.
Nach deutschem Recht darf kein Vermieter verbieten, dass der Ehepartner hinzuzieht. Die Wohnung gilt ab Eheschließung als eheliche Wohnung, egal wer mal den Mietvertrag gemacht hat. Wozu also eine Erlaubnis der Vermieterin für eine Behörde?
Dass zwei Menschen in einer Wohnung zusammen leben wäre nur dann nicht erlaubt, wenn die Wohnung zu klein wäre. Also so ca. bei unter 10 m² je Person. Das ist doch wohl nicht der Fall und davon geht doch die Behörde auch nicht aus.
Wenn Du aber aus Österreich oder der Schweiz schreibst, kann das natürlich ganz anders sein.
Ich verstehe es auch nicht. Sie halten sich aber daran,dass die Vermieterin ihr Einverständnis schriftlich an uns mitteilt,damit ich diese an die Behörde weiterleite !!
den Einzug des Partners kann der Vermieter gar nicht verbieten. Aber was will bitte der Jobcenter?
... welches Jobcenter?
" im Mietvertrag wurde festgehalten,dass eine Person in die Mietsache einzieht . Wir möchten Ihnen daher anraten,der XXX eine Bestätigung des Vermieters vorzulegen,dass diese damit einverstanden ist dass sie nun zu zweit in der 1 Zimmerwohnung leben" das schreibt die Behörde !!