Vermieter hat Mietvertrag unterschrieben und möchte uns nicht mehr als Mieter?
Was für ein Recht hab? Er hat es unterzeichnet und per Email verschickt wir haben es gegengezeichnet und per einschreiben verschickt. Er meine eine digitale Signatur von ihm sei nicht gültig und somit der ganze Mietvertrag nicht
6 Antworten
Um den bislang z. T. hanebüchen rechtsirrigen Meinungen mal etwas Substanttiertes entgegenzusetzen:
- Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Bestreitet der VM, Urheber, gar Absender eines Mietvertragsentwurfs zu sein, der lediglich aus seiner digitalisierten, eingefügten Unterschrift oder einem elektronisch übermittelten Datensatz besteht, muss derjenige das Gegenteil beweisen, der das behauptet.
- Verträge können nicht widerrufen werden, es sei denn, ein derartiges Recht wäre vertraglich ausdrücklich vereinbart.
- Verträge sind llerdings anfechtbar. Habt ihr eure Einkommensverhältnisse unwahr angegeben oder verschleiert, i. W. vom Jobcenter zu leben, darf der VM mit Kenntnis dierses Umstandes, mit dem er euch diesen Mietvertrag garnicht erst angeboten hätte, tatsächlich Mietvertragsschluss wirksam anfechten, also als von Anfang an nichtig erklären.
Genau.
Bei Punkt 3 bin ich in diesem Zusammenhang ganz bei dir.
Der FS hatte zu dieser Vermietung ja schon mehrere Fragen gepostet, und meine Vermutung war, dass der Vermieter nach dem digitalen Mietvertrag noch etwas über den FS erfahren hat, das ihn als Mieter ausschließt. Und das wird die Übernahme der Mietkosten durch das Jobcenter sein. Das geht aus einer früheren Frage hervor.
Da der Mieter den Vermieter hierüber hätte aufklären müssen, bin ich persönlich auch der Meinung, dass der Vermieter diesen Vertrag anfechten kann.
Der Vertrag kommt durch die übereinstimmende Juristische Handlung zustande. Laienhaft gesagt. Ein Mietvertrag muß noch nicht mal schriftlich abgeschlossen werden. Imho hat er durch seine Handlungen eindeutig zu erkennen gegeben das er mit euch den Vertrag abschließen will.
Ist gültig, siehe § 550 BGB
Lassen Sie das gerichtlich klären!
So kommen Sie nicht weiter, solange der Vermieter "auf Stur schaltet.
Bei einem Mietvertrag braucht man gar keine Schriftform, mündlich reicht.
Und durch die email hat er zu erkennen gegeben, dass er dem mündlichen Mietvertrag, den ihr vorher ja schon geschlossen habt, zustimmt.
Da ist es völlig egal, ob eine digitale Signatur oder gar keine Unterschrift vorliegt.