Vermieter gibt neue Adresse weiter?

7 Antworten

Ja. Es darf auch ansonsten jeder zur Meldebehörde gehen und deine Anschrift anfragen.

... natürlich machen auch wir das, wenn der liebe Mieter glaubt und das vergisst!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich verstehe die Frage nicht. Aus welchem Grund wurde die Adresse weitergegeben?

Wurde die Adresse oder nur der Name des Mieters weitergegeben?

Minibaby 
Fragesteller
 09.06.2019, 11:44

Sie komplett neue Adresse.

Die Adresse wird nicht von den Werken bedient.

EinGast99  09.06.2019, 12:04
@Minibaby

Ich versteh es immer noch nicht.

Wenn die Stadtwerke die Adresse nicht bedienen, warum bestand Kontakt? Oder wurdest Du geworben? War es Dein Versorger?

schleudermaxe  09.06.2019, 17:10
@EinGast99

... der liebe Mieter wird sich nicht abgemeldet haben und die wissen nicht wohin mit der Rechnung.

Bei uns kann sich somit auch der neue Mieter/Nutzer nicht anmelden und um den alten M. von den Rechnungen zu befreien, benötige die Versorger eben den Auszug und die neue Anschrift.

EinGast99  09.06.2019, 19:19
@schleudermaxe

Schön, aber dafür darf der Vermieter nicht einfach Adressen weitergeben.

Eine Kopie des Übergabeprotokoll als Nachweis muss reichen. Zumal normalerweise der Netzbetreiber der Anmeldung wegen Neubezug zustimmt.

schleudermaxe  09.06.2019, 22:12
@EinGast99

... Adresse ist nicht, aber komplette Kopie vom Protokoll, an den Netzbetreiber/Stromversorger?

Was hat denn der Netzbetreiber mit "meinem" Stromvertrag am Hut, also bitte!

EinGast99  10.06.2019, 08:00
@schleudermaxe

Kümmer Dich, wenn Du keine Ahnung hast ... der Netzbetreiber (Messstellenbetreiber) ist für den Zähler verantwortlich. Jeder Nutzer hat einen Anschlussnutzungsvertrag. Über den Netzbetreiber kommunizieren die unterschiedlichen Anbieter miteinander.

D. H. Anbieter A möchte Kunde anmeld3n, Vornutzer ist bei Anbieter B noch angemeldet. A macht Anmeldung bei Netzbetreiber, dieser informiert B mit den Hinweis Neubezug. B meldet dann ab und informiert den Netzbetreiber über Beendigung des Vertrages. Anmeldung von A wird sann bestätigt.

Im Übrigen, soll der neue Mieter / der Eigentümer als Nachweis seines Vertragsbeginnes sein Übergabeprotokoll als Nachweis senden. Das ist nicht verboten und kein Verstöße gegen den Datenschutz. Man kann auch alle nicht relevanten Daten schwärzen. D. H. Es bleiben Zählernummer, Zählerstand, Datum und Unterschrift.

Zumal der FS die VertragsPFLICHT hat, alle Änderungen (auch Anschrift) mitzuteilen.

schleudermaxe  10.06.2019, 08:20
@EinGast99

.... bla, bla, bla, bei unseren Netzbetreibern haben wir nunmal nicht so viel Glück.

Noch einmal, und auch nur für Dich, ich kann mich nur anmelden, wenn der bisherige Vertragspartner sich abgemeldet hat.

EinGast99  10.06.2019, 08:26
@schleudermaxe

Nein, das geht auch ohne Abmeldung

... nur für Dich: Bei mir ist es Berufserfahrung. Solche Fälle haben wir oft.

schleudermaxe  10.06.2019, 08:27
@EinGast99

... bei mir auch, son Glück durfte ich noch nicht erleben. Aktuell bei E.ON.

Wenn das über den Vermieter läuft, ja!

Kann doch nur im Sinne des Mieters sein?