Vermieter baut Heizkörper nicht ein?
Hallo zusammen,
es geht um eine Sache die nun schon drei Jahre währt.
Im Januar 2019 ging der Heizkörper in meinem Badezimmer kaputt. den schaden meldete ich nachweisbar dem Vermieter.
4 Wochen später kamen die Gas, Wasser Installateure zu mir mit einem passenden und vorbereiteten neuen Heizkörper bei mir vorbei.
Für den Einbau ist es nötig, das Rohrsystem zu entlüften. um das zu machen, muss man in einen kleinen Raum unter meiner Wohnung, da sich dort die Ventile für meine Wohnung befinden, dieser ist stets verschlossen
Leider hat es der Vermieter jedoch versäumt, den Installateuren den Schlüssel für diesen Raum zu geben.
Weil nun der Schlüssel fehlte, war der Einbau des Heizkörpers und die damit verbundene Entlüftung des Heizkreislaufes nicht möglich und sie sind wieder abgezogen.
Nun habe ich seit 2019 mehrfach den Vermieter (nachweislich) schriftlich aufgefordert, den Heizkörper einbauen zu lassen. Als Antwort darauf hat er jedes mal um einen Besichtigungstermin gebeten. Bei jedem Besichtigungstermin hat er jeweils zwei Fotos gemacht und ist mit den Worten: "Ja, muss ja gemacht werden" wieder abgezogen.
Nun meine Frage:
Könnte ich selbst eine Monteurfirma beauftragen die Heizung einzubauen? Könnte ich auch den Schlüsseldienst mit hinzuziehen, um die verschlossene Tür für den Raum unter meiner Wohnung öffnen zu lassen?
Könnte ich von dem Vermieter die Kosten für den Einbau der Heizung und die Öffnung der Tür zurückfordern?
7 Antworten
Fordere ihn mit einer letzten Frist zur Behebung des Mangels an und kündige an, dass Du ansonsten die Miete mindern wirst.
Wenn er sich dann nicht rührt, Miete mindern.
GANZ FALSCH: Die Miete kannst du sofort mindern, der Vermieter ist mit der Instandsetzung bereits 3 Jahre im Verzug. Der Minderungsbetrag ist allerdings nicht sehr hoch, abhänging von der Fläche des Bades inm Verhältnis zur Wfl. der Wohnung.
Der Vermieter muss der Auftraggeber sein, sonst hast Du schlechte Karten und darfst selbst zahlen!
Gehe, wenn du Vertragsrechtsschutz hast, zum Anwalt und schildere das. Der Anwalt wird Deinen Vermieter auffordern zu handeln.
Wenn nicht, ziehst Du was von der Miete ab. Der Anwalt gibt Dir Auskunft!
https://ratgeber.immowelt.de/a/mieterrechte-bei-defekter-heizung.html
https://www.kesselheld.de/wie-lange-hat-der-vermieter-zeit-die-heizung-zu-reparieren/
Eine Selbstbeauftragung nach § 536 a BGB wird am Verschluss des Zimmers mit den Heizungsanschlüssen scheitern. Der Vermieter kann Anzeige wegen Einbruch und Sachbeschädigung machen, auch wenn du einen Termin nennen solltest und der Vermieter ist nicht anwesend um zu öffnen.
Daher solltest du dem Vermieter mitteilen (schriftlich per Einwurfeinschreiben), dass nach fruchtlosen Verstreichen der Instandsetzungsfrist bis zum 22.02.2022 du am Amtsgericht deines AG-Bezirkes eine Instandsetzungklage lancieren wirst.
Um bei diesem Fall eine sachdienliche Auskunft zu bekommen, würde ich einen Mieterschutzbund befragen, da ja auch eine Mietminderung für die Zeit in Frage kommt.
Du musst den Vermieter darauf hinweisen, wenn er bis zu einem konkreten Termin nicht für Abhilfe sorgt, dass du selbst den Installateur beauftragst, und dann die Kosten mit der übernächsten Miete verrechnest. Natürlich musst du ihn auch darauf hinweisen, dass dann die Tür geöffnet wird, was zusätzliche Kosten verursacht.