Verlobung und Hartz 4
Hallo liebe GF-Gemeinde,
ich habe folgendes Problem:
Mein Freund/Verlobter hat mich im Januar gefragt, ob ich denn seine Frau werden will, wenn finanziell alles besser steht (er ist ungelernt, da immense Schwierigkeiten in der Vergangenheit, bezieht Hartz4, dass immer wieder von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen unterbrochen wird - kann also noch ein bisschen dauern, bis sich der 1. Arbeitsmarkt seiner erbarmt).
Ich selbst bin Auszubildende, schließe meine Ausbildung zur Bürokauffrau nächstes Jahr im Sommer ab und wohne derzeit noch bei meinen Eltern.
In einem Anfall von akutem Pessimismus hat er mich gestern darauf hingewiesen, dass unsere Verlobung erstmal auf Eis gelegt werden muss. Denn sonst könnte das Amt ja auf die Idee kommen, meine mikrige Ausbildungsvergütung auf sein Hartz anzurechnen.
Geht das denn? Wir wohnen ja noch gar nicht zusammen. Ich meine, natürlich habe ich Zahnbürste und Fön, ein paar Klamotten und Bettzeug bei ihm. Und wenn ich dann mit ihm zusammengezogen bin, bestünde dann automatische eine eheähnliche Gemeinschaft und mein Gehalt würde auf ihn angerechnet werden? Gibt es da keine Untergrenze? Wie soll ich denn mit einem späteren Gehalt von ca. 900 € netto eine 2-Zimmer-Wohnung und den Lebensunterhalt für 2 Personen finanzieren.
Meinen Freund macht das ziemlich fertig, schließlich wünscht er sich für mich ja ein besseres Leben, als dass ich selbst kaum Geld zum Leben habe und ihn mit durchziehen muss.
5 Antworten
Solange ihr nicht zusammen wohnt, du nicht bei ihm gemeldet bist und ihr nicht verheiratet seid, ist dein Einkommen vollkommen außen vor, egal ob du Sachen bei ihm hast oder nicht. Eine Verlobung begründet keine Unterhaltspflicht.
Dein Freund soll ne Umschulung mitmachen, dann Arbeit finden und dann könnt Ihr Pläne schmieden. Harz IV ist keine art zu leben, Ich habe es 5 Monate gerade bezogen und es ist eine Qual, denn es ist nicht wirklich genug um die Dinge zu erledigen die das Amt von dir verlangt. Aber ich habe jede Woche 10 Bewerbungen abgeschickt, das war mein Quota, 5 Schriftlich der rest online. Erst nach 4 Monaten hatte ich eine Zeitfirma, aber das ist schon mal das doppelte gegenüber Harz IV und nach einem Monat arbeiten werde ich übernommen und dann verdiene ich noch wieder mehr (nicht so viel wie ich verdienen sollte mit meiner Erfahrung, aber alles besser als Harz IV). Es ist eine Notlösung und dafür ist es ja auch gedacht. Aber die werden alles was du verdienst berechnen wenn ihr zusammen zieht.
Wenn ihr zusammen wohnt seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und du muß für ihn mit bezahlen. Eventuell würdet ihr Wohngeld oder ergänzende Hartz4-Leistungen bekommen. Er soll sehen das er Arbeit, mindestens einen 400 Euro Job, bekommt. Es ist besser ihr wartet damit bis er die Kurve gekriegt hat.
Korrekt.
In dem Fall muss du nichts zahlen und bist dem Amt auch zu keinerlei Erklärung verpflichtet.
Wenn ihr unverheiratet zusammen ziehen würdet, bliebe für ein Jahr alles wie es ist. Eine Bedarfsgemeinschaft wäre erst nach einem Jahr anzunehmen. Ausnahme: Ihr hättet ein gemeinsames Kind. Allerdings würde das Jobcenter dann seine Miete nur noch zur Hälfte zahlen.
Wenn ihr zusammen wohnt, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und dein Verdienst wird mit angerechnet.
BG erst nach einem Jahr Zusammenleben.
Na, es geht ja irgendwo auch darum, ob ich jetzt schon für ihn zahlen müsste, obwohl ich noch Zuhause wohne und nur am Wochenende auch über Nacht bei ihm bin... Denn dann bilden wir ja noch keine Bedarfsgemeinschaft.