Verlobung und Hartz 4

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Solange ihr nicht zusammen wohnt, du nicht bei ihm gemeldet bist und ihr nicht verheiratet seid, ist dein Einkommen vollkommen außen vor, egal ob du Sachen bei ihm hast oder nicht. Eine Verlobung begründet keine Unterhaltspflicht.

Dein Freund soll ne Umschulung mitmachen, dann Arbeit finden und dann könnt Ihr Pläne schmieden. Harz IV ist keine art zu leben, Ich habe es 5 Monate gerade bezogen und es ist eine Qual, denn es ist nicht wirklich genug um die Dinge zu erledigen die das Amt von dir verlangt. Aber ich habe jede Woche 10 Bewerbungen abgeschickt, das war mein Quota, 5 Schriftlich der rest online. Erst nach 4 Monaten hatte ich eine Zeitfirma, aber das ist schon mal das doppelte gegenüber Harz IV und nach einem Monat arbeiten werde ich übernommen und dann verdiene ich noch wieder mehr (nicht so viel wie ich verdienen sollte mit meiner Erfahrung, aber alles besser als Harz IV). Es ist eine Notlösung und dafür ist es ja auch gedacht. Aber die werden alles was du verdienst berechnen wenn ihr zusammen zieht.

Wenn ihr zusammen wohnt seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und du muß für ihn mit bezahlen. Eventuell würdet ihr Wohngeld oder ergänzende Hartz4-Leistungen bekommen. Er soll sehen das er Arbeit, mindestens einen 400 Euro Job, bekommt. Es ist besser ihr wartet damit bis er die Kurve gekriegt hat.

elicious 
Fragesteller
 29.07.2011, 11:49

Na, es geht ja irgendwo auch darum, ob ich jetzt schon für ihn zahlen müsste, obwohl ich noch Zuhause wohne und nur am Wochenende auch über Nacht bei ihm bin... Denn dann bilden wir ja noch keine Bedarfsgemeinschaft.

VirtualSelf  29.07.2011, 12:57
@elicious

Korrekt.

In dem Fall muss du nichts zahlen und bist dem Amt auch zu keinerlei Erklärung verpflichtet.

Wenn ihr unverheiratet zusammen ziehen würdet, bliebe für ein Jahr alles wie es ist. Eine Bedarfsgemeinschaft wäre erst nach einem Jahr anzunehmen. Ausnahme: Ihr hättet ein gemeinsames Kind. Allerdings würde das Jobcenter dann seine Miete nur noch zur Hälfte zahlen.

Wenn ihr zusammen wohnt, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und dein Verdienst wird mit angerechnet.

DerHans  30.07.2011, 16:23

BG erst nach einem Jahr Zusammenleben.