Verheiratet, arbeitslos und getrennte Wohnungen, bekommen beide Hartz 4 Geld?

4 Antworten

Der Unterschied ist:

  1. In zwei Wohnungen lebend gibt es 2 x Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende á 449 € = 898 €.
  2. In nur einer Wohnung lebend gibt es 2 x Regelbedarfsstufe 2 für Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft á 404 € = 808 €.

Der Unterschied beträgt 94,- €, wenn man in einer der Wohnungen keine Kosten hat für Strom, Internet usw.

Aber wenn man die nicht hat, hat das Jobcenter ein Indiz dafür, dass die Partner zusammen wohnen. Und wenn Zeugen dies aussagen, sowieso!

Dann gibt es künftig nur noch Regelbedarfsstufe 2, für die Vergangenheit eine Rückforderung und eine Strafanzeige wegen § 263 Betrug.

Gruß aus Berlin, Gerd

Bei vorliegen der Voraussetzungen am Anfang sicher, aber ganz sicher nicht auf längere Zeit, wenn man nicht vor hat sich dauerhaft zu trennen, also nicht vor hat sich scheiden zu lassen.

Du hast davon keinen Geldvorteil, nur eine zusätzliche Wohnung, die der Steuerzahler bezahlt.

ja, da sie keine bg bilden