Verfahren nach einem Geständnis?

6 Antworten

Hallo

eine Verhandlung wird es auf jeden Fall geben, die Schuld muss erwiesen werden mit Zeugen etc...

Es kommt auf das Vergehen an ob die Zeugen/Opfer öffentlich im Raum mit Anwesenden gehört werden oder ob ihnen das erspart bleibt und sie ihre Aussage zu Protokoll geben.

Der Geständige wird zunächst in Haft genommen und einem Haftrichter vorgeführt dieser entscheidet dann ob bis zur Verhandlung Untersuchungshaft angeordnet wird oder nicht, kommt immer auf die Tat an!

Mint

Je nach Tat gibt es eine Verhandlung, einen Strafbefehl, oder das Verfahren wird eingestellt.

In Untersuchungshaft kommt jemand dem man eine Fluchtgefahr unterstellt, oder eine andere Gefahr (Verdunklungsgefahr) für das Verfahren, z.B. das er in Freiheit Beweise vernichten könnte u.ä..

Wenn man sich selber stellt zeigt man i.d.R., dass man nicht vorhat zu fliehen, ob man die Ermittlung erschwert muss u.U. ein Richter auf Antrag des Staatsanwalt entscheiden.

Ja,es gibt noch eine Verhandlung und zwischen Geständnis und Verhandlung gibt es ein Ermittlungsverfahren

Ermittlungsverfahren: Vielleicht möchte er eine Person schützen

Hallo abcfee123,

Du wirst es nicht glauben, aber Du kannst Dir gar nicht vorstellen, wie häufig falsche Geständnisse vorkommen.

Lies mal das hier: http://suite101.de/article/falsche-gestaendnisse-sind-kein-mythos-a108534 und das: article/warum-gestehen-menschen-wenn-sie-nichts-verbrochen-haben-a109017 (suite101 davorsetzen, gutefrage.net lässt nur einen Link pro Beitrag zu)

Gerade deshalb ist es ungeheuer wichtig, dass es trotz eines Geständnisses zu einer Verhandlung kommt - und selbst dann kommt es noch zu Fehlern und tragischen Fehlurteilen.

Im Fall des Landwirts Rudi Rupp hatten seine Angehörigen gestanden, dass sie ihn ermordet, dann zerstückelt und an die Schweine und ihren Hofhund verfüttert hatten. Noch vor und dann nochmal in der Verhandlung widerriefen sie diese Geständnisse. Beweise für das Verbrechen - keine, null, nada. Dennoch wurden die Angehörigen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Einige Jahre später wurde die Leiche des Landwirts aus der Donau gezogen - er konnte also gar nicht verfüttert worden sein; das Urteil war falsch. Dennoch weigerten sich die zuständigen Richter, ein Wiederaufnahmeverfahren zuzulassen. Diese Richter hatten sich in der ersten Verhandlung nicht einmal entblödet, den Angehörigen zu unterstellen, sie hätten die mit dem Landwirt gemästeten Schweine anschließend verzehrt, also sozusagen Kannibalismus auf einem Umweg praktiziert.

Es war letztlich die Presse, die dafür sorgte, dass es doch noch zu einem Wiederaufnahmeverfahren vor einem anderen Gericht kam, in dem die Angehörigen dann freigesprochen wurden. Die Richter der ersten Verhandlung sind immer noch der Meinung, dass ihr Urteil ganz korrekt gewesen sei; sie fanden es auch nicht nötig, sich bei den Angehörigen zu entschuldigen. Dass diesen Richtern nichts passiert ist, ist mir persönlich unverständlich - sie hätten meiner Meinung nach in den Knast gehört.

Der Fall wirft eine Menge Fragen auf, die nicht ausreichend geklärt wurden. Die Richter sagen: Selbst schuld, ihr habt's doch gestanden. Aber: Die Angehörigen hatten ihr Geständnis zurückgezogen, und es gab keinerlei andere Beweise für den von den Richtern angenommenen Sachverhalt - schon deshalb hätten sie nicht verurteilt werden dürfen.

Wie kam es aber zu dem falschen Geständnis? Angeblich hatten die Angehörigen einen IQ von nur 60 oder 70 - aber selbst, wenn dies stimmen würde, sind Fragen erlaubt. Und diese notwendigen Fragen sind überhaupt erst gar nicht gestellt worden.

So etwas kann z. B. durch bestimmte - illegale - Verhörmethoden der Polizei, durch Drohungen, durch Prügel, etc. zustandekommen. Es muss nicht so gewesen sein - aber es muss untersucht und lückenlos geklärt werden.

Das gleiche gilt auch für die Richter. Richter - die ohnehin meiner Meinung nach, bevor sie ihren Beruf ergreifen, auf psychische Defekte untersucht werden müssten - tendieren gerne mal dazu, dem Angeklagten zu sagen "Wenn Sie gestehen, dann fällt die Strafe milder aus", und nennen auch den Zeitrahmen. Der Anwalt tendiert u. U. ebenfalls dazu, dem Angeklagten zuzuraten.

Was macht dann das arme, unschuldige Würstchen auf der Anklagebank? Es gesteht, und kriegt hinterher noch gesagt: "Hätten Sie ja nicht machen müssen."

Wohlgemerkt, ich bin der Ansicht, dass der größte Teil der Urteile, die gefällt werden, völlig korrekt sind. Aber darum geht's nicht, es geht darum, wie es zu Fehlurteilen kommt. Und die fallen häufig nur durch einen Zufall auf - wie im Fall Rupp durch das Auffinden der Leiche. Ich möchte nicht wissen, wie viele Unschuldige in unseren Knästen sitzen.

Ja, natürlich gibt es eine Verhandlung, es muss ja der ganze Sachverhalt genau geklärt werden und ein Strafmaß festgelegt werden. Je nach Art des Verbrechens sitzt der Täter bis dahin in Haft, manchmal wird er auch unter strengen Auflagen nach Hause gelassen ( er muss sich aber z.B. täglich persönlich bei der POlizei melden ).

andreas03o  30.10.2013, 19:52

Je nach Art des Verbrechens sitzt der Täter bis dahin in Haft

falsch

BalduinB  31.10.2013, 16:40
@andreas03o

Was ist daran falsch - außer, dass es korrekt "Untersuchungshaft" heißen müsste?