Verfahren Eingestellt / Vergessen ?

3 Antworten

Wenn Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs.2 StPO erfolgt, unterlässt die StA oft eine Mitteilung an den ehemals Beschuldigten.

Was eigentlich nur für Ermittlungsverfahren gilt, von denen der Beschuldigte nie eine offizielle Mitteilung erhält, hat sich diese Handhabung auch bei Ermittlungsverfahren mit vorheriger Anhörung (Vernehmung bei der Polizei) immer mehr breit gemacht.

Je nach verfahren und gesetzeslage können sich verhandlungen über mehrere Jahre ausbreiten. Abgesehen davon ist das Disziplinarverfahren eines einzelnen Beamten kein Grund einen zeugen auszuschließen die Befragung könnte nur wiederholt werden müssen. Es sei denn der ganze strafbestand beruht auf Aussagen des Beamten dann müsste die Verhandlung bis zur Beendigung des disziplinarverfahren ausgesetzt werden und bei einem negativen Ergebnis auf rechtsgehalt/richtigkeit geprüft werden. Im Zweifel für den Angeklagten. Aber keine Sorge die Staatsanwaltschaft ist ihrer Zeit immer voraus und sendet bei weiteren Fragen immer postalische Vorladungen.

Keine Sorge, du wirst nicht vergessen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung