Vater wird pflegebedürftig , wer muss aufkommen?

9 Antworten

>Zuerst einmal solltest du alles aufheben, was beweist, das er nie gezahlt hat und kein kontakt bestand,er sich ncht gekümmert hat.

Sollte das Sozialamt dich irgendwann dann anschreiben und Einkünfte einsehen wollen, dann kannst du denen schreiben und deine Argumente vorbringen. Und am Besten gleich darlegen, dass du dir notfalls einen Anwalt nehmen wirst.

Mit sehr viel Glück melden die sich dann nicht mehr bei dir. Ansonsten kannst du es mit einem Anwalt versuchen, stellt sich das Amt aber quer, geht es nur über eine Gerichtsverhandlung mit ungewissem Ausgang.

Ansonsten hast du immerhin einen sehr hohen Freibetrag und für Angehörige nochmals Freibeträge. von allem was darüber liegt, zahlst du dann 50 %.

Was du immer auf alle Fälle zahlen musst, das sind die Beerdigungskosten, da wirst du nur befreit, wenn du H4 Empfänger bist und gar nichts hast. dann kannst du die Kosten beim Sozialamt beantragen.

Das Erbe ausschlagen kannst du erst im Todesfall, also wenn der Erbfall eintritt. Er könnte dich enterben, auch das bringt dir aber nichts. Bei Schulden ist es aber wichtig, dass du da Erbe innerhalb der Frist ausschlägst. Sonst musst du seine Schulden zahlen.

Wenn du finanziell dazu in der Lage bist, musst du dich an den Pflegekosten beteiligen, oder sie sogar ganz zahlen. Dafür brauchst du jedoch schon ein Top-Gehalt.

Nach der Pflege kommt irgendwann die Bestattung. Auch dafür sind die Kinder des Verstorbenen zuständig.

Wir hatten über 40 Jahre keinen Kontakt zu unserem Vater. Dieser Umstand und die Tatsache, dass wir fast 400 Kilometer auseinander wohnen, teilweise durch Heirat andere Familiennamen haben, hat die Behörden nicht daran gehindert, jeden meiner 5 Geschwister und mich ausfindig zu machen, um uns über unsere Zahlungsverpflichtung zu informieren.

So wie du, habe ich auch gedacht. Es ist einfach ungerecht, für jemanden zahlen zu müssen, der sich ein Leben lang nicht um seine Kinder gekümmert hat.

Die Begründung warum das so ist, war dann aber auch einleuchtend. Die Gesetzgebung geht davon aus, dass der Staat, bzw. der Steuerzahler die Kosten trägt, doch ist es letztendlich eine Familienangelegenheit, die man nicht auf die Allgemeinheit abwälzen könne.

Ich habe mich damals ausführlich informiert und kann dir sagen, dass sich die Rechtsprechung da einig ist. Das härtestes Beispiel das ich damals gelesen habe, war, eine Frau die inzwischen selbst Familie hatte und als 2-jähriges Kind zur Adoption freigegeben wurde. Selbst die musst die Beerdigung ihrer Mutter zahlen.

Allerdings muss man auch klar sagen: Du bist nur verpflichtet zu zahlen, wenn du es auch kannst. Also es wird nicht verlangt Schulden machen zu müssen.

Du bekommst einen Fragebogen in dem du deine Einkommensverhältnisse angeben musst. Hast du z.B. einen Kredit mit mtl. Ratenzahlungen, wird der berücksichtigt.

Sollte es tatsächlich etwas zu erben geben, lohnt es sich ja eventuell sogar noch. Sollten die Verhältnisse jedoch nicht klar sein, ist es manchmal gut das Erbe auszuschlagen. Denn auch Schulden werden vererbt.

Wenn Vater selbst nie Unterhalt gezahlt hat, kann eine Argumentation hin zur Verwirkung des Anspruchs erfolgreich sein.

Bitte für sowas aber einen Anwalt bemühen.

Prinzipiell aber besteht Unterhaltspflicht. Diese ist aber nachrangig gegenüber anderen Unterhaltspflichten (z.B. eigene Kinder) und das Einkommen muss entsprechend hoch sein.

Es klingt danach, dass dein Vater keinen Unterhalt für dich (nicht AN dich, denn wenn er gezahlt hätte, wäre das Geld an deine Mutter gezahlt worden) zahlen konnte, da er finanziell dazu nicht in der Lager war.

Das entlässt dich nicht aus deiner Unterhaltspflicht ihm gegenüber. Wenn es dazu kommt, bist du gesetzlich dazu verpflichtet (BGB, §1601), so wie er es auch war. Die Frage ist auch hier, ob du finanziell dazu in der Lage bist:

  • Zuerst bist du deinen Kindern gegenüber, dann deinem Ehepartner und erst dann den eigenen Eltern (übrigens auch deiner Mutter) gegenüber unterhaltspflichtig.

Im Fall der Fälle wird das Sozialamt dich anschreiben und du solltest diese Forderung zusammen mit einem Anwalt besprechen. Elternunterhalt hat hohe Freibeträge und wenn du kein Einkommen von 100000 Euro pa hast, wird kaum ein nennenswerter Betrag fällig.

Ein mögliches Erbe auszuschlagen hat damit gar nichts zu tun. Nur eine Adoption als Minderjährige hätte dich aus der Unterhaltspflicht dem leiblichen Vater gegenüber entlassen.

Ich habe seit jeher keinen kontakt zu meinem leiblichen vater

Das ist irrelevant.

ich habe auch nie unterhalt gesehen .

Das ist hingegen sehr relevant, grundsätzlich kann der Unterhalt nach §1611 Abs 1 BGB ganz oder teilweise verwirkt sein.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1611.html

Ob das der Fall ist, hängt davon ab, warum kein Unterhalt gezahlt wurde. Hier gibt es unterschiedliche Konstelationen, die unterschiedlich zu bewerten sind. War er selbst nicht leistungsfähig, und mußte desshalb keinen Unterhalt zahlen, ist das unschädlich. Gab es einen Unterhaltstitel den er nicht bedient hat, ist man sehr schnell bei der Verwirkung.