Vater muss ins Pflegeheim wer kommt für die Kosten auf wer hat Ahnung davon und kann mir Tipps geben müssen die Kinder zahlen?

5 Antworten

Es wird geprüft ob ihr zahlen müsst, aber da müsstet ihr schon wirklich viel verdienen. Ich bin der Meinung dann springt für den Rest das Sozialamt ein.

Wir haben damals auch Geld von dem Konto meiner Oma geholt und die Wohnung renoviert. Ich weis es hört sich jetzt komisch an, aber wir waren auch mit meiner Oma bei einem Bestatter. Sie hat sich ihre Urne, Blumen etc ausgesucht und bezahlt. Allerdings war das Sparbuch immer dafür gedacht- Sie wollte nicht, dass jemand anderes ihre Beerdigung zahlt. Sonst wäre das Geld halt weg gewesen.

Vielleicht ist es nicht die Beste Art, aber ich würde auch Geld von dem Konto nehmen und die von dir genannten Dinge bezahlen.

Zu den genauen Zahlungsverpflichtungen kann dir bestimmt noch ein anderer etwas sagen.

MichaB82 
Fragesteller
 16.09.2016, 11:58

Danke für deine Antwort! Falls das Sozialamt einspringt, und sagen wir mal wir heben 5.000 € ab, für Renovierung, Entrümpelung und so weiter und das Sozialamt sieht das ja dann auf den Kontoauszügen...gibt das Probleme ??

Apfel2016  16.09.2016, 12:00
@MichaB82

Solange du Rechnungen zum Einreichen hast nicht. Wir hatten halt Belege für die Summen. Also nicht 1zu1 aber schon in einer ähnlich Hohen Summe.

Bis auf einen kleinen Selbstbehalt werden die Ersparnisse deines Vaters aufgebraucht. Sollte er die Differenz (Kosten Pflegeheim abzgl. Geld der Krankenkasse und der Pflegeversicherung) nicht mehr selber zahlen können, tritt in der Regel (bei mir war es so) das Sozialamt für den Rest der Kosten ein. Bevor es das tut, werden die Einkommen von dir und deinen Schwestern überprüft, ob ihr in der Lage seid, von eurem Einkommen einen Teil der restl. Kosten zu übernehmen. Da werden aber von eurem Gehalt auch entsprechende Selbstbehalte abgezogen, wie z.B. Kinder, Lebenshaltungskosten, Miete, etc. Auch die Einnahmen eurer Partner werden berücksichtigt. Sollte das Einkommen höher sein, als die Selbstbehalte, müsst ihr einen Teil der restl. Kosten für das Heim übernehmen. Dagegen kann man sich m.E. auch schlecht wehren. Es kann sein, dass eine Schwester zahlen muss, die andere nicht - kommt auf das Einkommen und den Ausgaben an. Sollte einer zum zahlen "verdonnert" werden, kann er aber meines Wissens nach, die entstandenen Kosten steuerlich geltend machen.

Es werden erst alle Rücklagen deines Vaters aufgebraucht werden, daher ist auch die Offenlegung der Konten nötig. Danach zahlen die nächsten Angehörigen.
ABER: Sowohl dem Pflegebedürftigen als auch seinen unterhaltspflichtigen Angehörigen steht eine Art "Schonvermögen" zu, das nicht zur Berechnung der selbst zu bezahlenden Kosten für das Heim hinzugenommen werden darf.

Als Tipp: http://www.pflege-durch-angehoerige.de/2014/09/03/kinder-muessen-nicht-zwingend-fuer-pflegeheimkosten-der-eltern-aufkommen/

Ja, im Fall der Fälle seid ihr dann verantwortlich. Erstmal werden seine Reserven aufgebraucht, danach prüft man euch und dann müsst ihr zahlen oder falls ihr zu wenig habt springt das Sozialamt ein.

Ihr alle seid verpflichtet, zu zahlen (wenn Ihr könnt).

Das ergibt sich aus § 1601 BGB.

http://www.finanztip.de/elternunterhalt/