VAT-Rechnung bei UK-Import?
Schönen guten Abend.
Ich habe ein Gewerbe angemeldet und möchte nun erstmals bei einem englischen Hersteller das Produkt X kaufen um es in Deutschland zu vertreiben.
Ich habe mich nun mit dem englischen Hersteller über den Preis für das Produkt X inkl. Lieferung nach Deutschland geeinigt.
Der englische Hersteller verlangt aber jetzt eine VAT-Invoice von mir, obwohl er mir ja eine Rechnung für meinen Erwerb ausstellen müsste. Hier mal der Originaltext aus der letzten Email:
Thank you very much Mr.XXX. It is to inform you that with X% discount your total payable amount will be £XXXXX. If you are agree with prices then please confirm us so that we can send you payment procedure and we required VAT invoice from you. Regards,
Es wäre nett wenn mich jemand aufklären kann was für eine VAT-Invoice der Hersteller von mir möchte.
Danke und Grüße in die Runde
4 Antworten
Ich bin nicht sicher was damit gemeint ist.
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, kannst du in der EU ohne MwSt. einkaufen. Dazu braucht der Lieferant deine Umsatzsteuer-ID, die du vom Finanzamt bekommst.
Es könnte sich um eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. handeln.. Bist du überhaupt mit deinem Gewerbe zur Abgabe der Umsatzsteuer verpflichtet? Wenn jemand innerhalb der EU Waren einkauft od. verkauft und eine solche Nummer hat, wird vereinfacht gesagt, keine Steuer fällig. Wenn du einen Steuerberater hast, gib ihm Bescheid, damit er dir hilft, dies Nummer zu bekommen, bzw. erstmals zu beantragen.
Ja, das ist ein Durchlaufposten, aber dazu braucht er die Nummer.
Ich würde dem Fragesteller raten mal auf die Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern (Saarlois) zu gehen. Die sind zuständig für die Vergabe der Ident-Nr. Dort sollte man auch Infos bekommen, wie die Handhabung bei Käufen und verkäufen ist. Vllt. klärt sich dann das Problem.
Ja, nun ists klar. Das Obere klang vom Wortlaut her irgendwie so, als müsste er nichts machen/angeben/abführen. Das wäre so aber nicht ganz korrekt gewesen.
Irgendwie klingt das nach Pidgin-Englisch. Aber der will wohl deine USt-ID, mehr nicht.
Erstmal Danke für Eure Antworten.
Ein Umsatzsteuer-ID habe ich bereits und habe diese dem Hersteller auch bereits 2mal mitgeteilt, von daher kann ich mir nicht vorstellen das er damit die Mitteilung der Umsatzsteuer-ID meint.
Normal ist es doch so das ich bei dem englischen Hersteller ohne Mehrwehrtsteuer (VAT) einkaufe, aber dann in Deutschland diesen Einkauf mit 19% Umsatzsteuer versteuern muss. Ergo erhalte ich von dem englischen Hersteller eine Nettorechnung (ohne VAT).
Ist mir ein Rätsel ......
Verwechselt du die Ident-Nr. mit der Steuernummer?. Das sind zwei paar Stiefel. Bei einem Einkauf führst du ja keine Steuer ab, sondern nur der Verkäufer. Also kanst du in DE die Steuer nicht absetzen, bzw. abziehen. Mit einer Ident-Nr. zahlt der Verkäufer keine und du kannst sie ohnehin ob mit od..ohne nicht abziehen. Deine Umsatzsteur-Nr. in DE fürs Finananzamt ist jedenfalls eine andere als die Ident-Nr. Diese fängt mit "DE" an während die Umsatzsteuer-Nr. keine Buchstaben enthält.
Ich denke irgendwie nicht, dass das so richtig ist.
Gilt hier denn nicht §13b UStG? Er muß die doch in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben, kann sie aber, wenn er abzugsberechtigt ist, auch gleich wieder abziehen. Oder sehe ich das falsch?