Variable Arbeitszeit. Arbeite immer maximum, bei krank jedoch Minimum?

5 Antworten

Im Endeffekt bescheißt man mich um 50% meines Lohnes, weil ich krank bin oder ist sowas diabolisches möglich?

Nein - jedenfalls nicht nach den Umständen Deiner Beschreibung!

Das Vorgehen Deines Arbeitgebers ist schlicht und einfach rechtswidrig - aber eine bei so manchem Arbeitgeber beliebte "Masche": (Teilzeit-)Arbeitnehmer regelmäßig länger arbeiten zu lassen, im Falle von Urlaub, Erkrankung, Feiertagen aber nur die kürzere vereinbarte Arbeitszeit zugrunde zu legen und Geld zu sparen auf Kosten der Arbeitnehmer.

Wenn du erkrankt bist, hast Du dasjenige an Lohn-/Entgeltfortzahlung zu erhalten, das Du ohne die Erkrankung erhalten hättest (Lohn-/Entgeltausfallprinzip), so schreibt (etwas kompliziert formuliert) es das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1 vor:

Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum [Anmerk.: gemeint ist der Zeitraum bei Erkrankungen] ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Dabei sind zwei Faktoren von Bedeutung:

> Der Geldfaktor berücksichtigt (vor allem bei unregelmäßigen Entgelten) das durchschnittlich gezahlte Entgelt der vergangenen 12 Monate (entsprechend weniger bei kürzerer Beschäftigungszeit bisher), das die Grundlage für die Berechnung der Lohnfortzahlung bildet.

> Daneben gibt es den Zeitfaktor, der die individuelle Arbeitssituation des erkrankten Arbeitnehmers berücksichtigt: dann ist entscheidend, wie lange der Arbeitnehmer gearbeitet, wie viel Entgelt er verdient hätte, wenn er nicht erkrankt wäre. Wenn dazu keine präzise Aussage zu machen ist - weil es beispielsweise keinen Dienstplan für die Zeit der Erkrankung gibt, aus dem sich das ablesen ließe -, dann ist darauf abzustellen, wie viel der Arbeitnehmer in der Vergangenheit regelmäßig gearbeitet hat: das ist dann auch für die Zeit der Erkrankung anzunehmen.

Weil laut Vertrag ja 20 Stunden möglich wären, und genau jetzt wo ich krank bin hätte man mich für nur 20 Stunden benötigt (im Vorraus nix gesagt).

Diese Aussage Deines Arbeitgebers ist so offensichtlich "an den Haaren herbei gezogen", um die Dir zustehende Höhe der Lohnfortzahlung zu umgehen, dass sie ihm jeder Arbeitsrichter "um die Ohren hauen" würde.

Übrigens könnte sich aus der Tatsache, dass Du seit 10 Monaten 38 - 40 Stunden arbeitest statt der vertraglichen 20, bereits ein Rchtsanspruch auf eine Arbeitszeit von 38 - 40 Stunden ergeben, weil hier schon eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrags zustande gekommen sein sollte.

Nebenbei:

Wie viele Arbeitnehmer hat Dein Arbeitgeber? Wenn es nicht mehr als 30 sind, hat er möglicherweise sogar Betrug im Sinn: Denn in diesem Fall bekommt er von der Krankenkasse aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Umlageverfahrens (U1) seine Kosten für die Lohnfortzahlung zu 40 - 80 % von der Krankenkasse (je nach deren Satzung) erstattet. Denkbar wäre also, dass er Dir nur Lohnfortzahlung auf der Basis von 20 Stunden zahlen will, gegenüber der Krankenkasse aber mit 40 Stunden rechnet - wundern sollte einen das bei einem solchen Arbeitgeber nicht!

Ich schätze mal, du würdest vor jedem Arbeitsgericht Recht bekommen.

verreisterNutzer  16.08.2018, 16:24

Ich glaub halt nicht.

verreisterNutzer  16.08.2018, 16:31
@Hexle2

Nein, auch bei dir: rausgeschmissenes Geld. Vor allem weil niemand wirklich eine Ahnung hat, was nun in seinem Arbeitsvertrag als Stundenanzahl vereinbart wurde. Erstaunlich, seid ihr alle Juristen?

zahnschmerzeeen 
Fragesteller
 16.08.2018, 16:46
@verreisterNutzer

habe ich doch geschrieben. 20 Stunden minimal, 40 Stunden maximal, laut Arbeitsvertrag

Hexle2  16.08.2018, 16:47
@verreisterNutzer
 seid ihr alle Juristen?

Bist Du Jurist?

Erzähl mir mal, was Du für Qualifikationen hast, dann erkläre ich Dir meine.

Hast Du schon mal was vom § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz gehört/gelesen und verstehst Du ihn? Sagt Dir das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip etwas?

Familiengerd  16.08.2018, 17:43
@verreisterNutzer
Nein, auch bei dir: rausgeschmissenes Geld.

Da bist Du im Irrtum!

Lies zur Erklärung die richtigen Antworten von Hexle2 und Familiengerd; vielleicht lernst Du dann noch etwas!🤔

weil niemand wirklich eine Ahnung hat, was nun in seinem Arbeitsvertrag als Stundenanzahl vereinbart wurde

Das steht unmissverständlich in der Frage!

Im Übrigen wäre es auch ziemlich gleichgültig, was im Arbietsvertrag steht, weil es in diesem Fall alleine auf die konkreten, tatsächlichen Verhältnisse ankommt!

Bei Krankheit wird immer der vereinbarte Mindestdienst gesetzt, das ist nicht diabolisch, sondern normal.

Hexle2  16.08.2018, 16:49
das ist nicht diabolisch, sondern normal.

Sorry, das ist nicht "normal".

Ein Betrieb der korrekt bezahlt hält sich an das Entgeltfortzahlungsgesetz und damit an das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Nussbecher  16.08.2018, 16:53
@Hexle2

Tut er ja, den Lohn für die Stunden, die sie machen muss laut Vertrag. Ich bekomme auch bei Krankheit keine Nachtschichtenzuschläge obwohl ich welche hätte machen können.

Wenn hier 20 Stunden eingetragen sind werden auch nur die gezahlt. Wenn sie einen Monat arbeiten geht indem keine Arbeit für mehr als 20 Stunden anfällt bekommt sie ja auch die 20 Stunden bezahlt.

Es ist alles korrekt.

Hexle2  16.08.2018, 17:08
@Nussbecher
 Ich bekomme auch bei Krankheit keine Nachtschichtenzuschläge obwohl ich welche hätte machen können.

Wenn Du Dir das gefallen lässt, ist das Deine Sache.

Bei uns im Betrieb bekommen MA die Nachtschicht hätten arbeiten müssen bei Krankheit auch den Nachtschichtzuschlag. Nur muss der dann versteuert werden.

Auch bei geplanter Feiertags- oder Sonntagsarbeit gibt es nach dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip die Zuschläge wenn AN krank sind

Familiengerd  16.08.2018, 17:32
@Nussbecher
Es ist alles korrekt.

Nein.

Und das kann man nur sagen, wenn man es nicht besser weiß (Du lässt Dir anscheinend Ähnliches wohl auch selbst gefallen) oder keine Ahnung hat!

Familiengerd  16.08.2018, 17:30
das ist nicht diabolisch, sondern normal

... und schlicht und einfach falsch!!

Siehe zur Erklärung die richtigen Antworten von Hexle2 und Familiengerd!!

Dein Chef soll sich doch mal den § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz anschauen, durchlesen und sich dann ggf. von jemandem erklären lassen, der sich auskennt.

Du hast zwar einen Arbeitsvertrag über mindestens 20 Std./Woche aber schon monatelang immer viel mehr gearbeitet. Deshalb hast Du auch das Recht, so bezahlt zu werden, wie Du ohne Krankheit gearbeitet hättest.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Im § 4 Abs. 1 EFZG steht dass der AN für den Zeitraum der Entgeltfortzahlung das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.

Der AG muss entweder nach im Voraus geplanten Arbeitszeiten (z.B. Schichtplan) bezahlen oder es muss eine Durchschnittsbetrachtung gemacht werden.

Hier wird geschaut, wie viele Arbeitsstunden der AN im Durchschnitt von sechs oder zwölf Monaten pro Woche/Tag geleistet hat. Danach muss sich auch die Entgeltfortzahlung richten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
zahnschmerzeeen 
Fragesteller
 16.08.2018, 16:52

Ich hab keinen Schichtplan oder irgendwelche Stundenzettel. Ich arbeite immer von 8 bis 16:30 Uhr mit ner halben Std Pause, manchmal länger aber wenn ich bis 18Uhr arbeite tragen die nur 16:30 Uhr ein, weil mehr nicht ginge weil 40 max und Überstunden kriege ich nicht bezahlt, es wird gesagt ist halt viel zu tun gerade, Wirtschaftslage schlecht, etc.

Die haben das mit den 20 Stunden nur als Absicherung genommen, falls weniger zu tun ist oder um kranke Leute abzuzocken kommt mir so vor.

Hexle2  16.08.2018, 16:54
@zahnschmerzeeen

Du kannst doch nachweisen, dass Du in den letzten Monaten immer mehr als 20 Stunden gearbeitet hast. Das reicht um die durchschnittlich geleisteten Stunden auszurechnen und die müssen bezahlt werden.

Die Arbeitszeit, die Du durchschnittlich die letzten 4 Wochen gesrbeitet hast, dürften massgeblich sein.

Bin jetzt aber zu faul zum Nachschlagen; lasse mich gerne begründet verbessern.

Hexle2  16.08.2018, 16:48

Durchschnitt ist schon mal korrekt, den Rest kannst Du in meiner Antwort lesen.

Familiengerd  16.08.2018, 17:47

Es ist entweder die durchschnittliche Arbeitszeit/das durchschnittliche entgelt der vergangen 6 oder 12 Monate zu berücksichtigen (Geldfaktor) oder die tatsächliche oder anzunehmende individuelle Arbeitssituation während der Zeit der Erkrankung (Zeitfaktor).