Urne von Deutschland nach Indien Überführung

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Eine Überführung muss mit Zustimmung der Botschaft des Empfangslandes erfolgen - was aber in der Regel reine Formsache ist. Der Bestatter muss bei der Ausfuhr diverse Bescheinigungen vorlegen, eine Ausfuhranmeldung gehört jedoch nicht dazu, da eine Urne mit sterblcihen Überresten keine "kommerzielle Ware" ist. Jedoch ein Totenschein, Bescheinigung des natürlichen Todes, usw. - das ist aber auch von Empfangsland zu Empfangsland unterscheidlich. Oft müssen die Dokumente auch beglaubigt bzw. beglaubigt in die Landessprache des Empfangslandes übersetzt werden. Daher ist die Botschaft der richtige Anlaufpunkt. Bestatter mit internationaler Überführungserfahrung und manchmal auch Spediteure, die sterbliche Überreste im Auftrag der Bestatter per Luftfracht transportieren, können oft mit Informationen weiterhelfen. Aufgrund der deutschen Gesetze darf der Transport von sterblichen Überresten in Deutschalnd nur von einem Bestatter vorgenommen werden - Privatleute dürfen Ihre Urne (z.B.) nicht mitnehmen. Das kann im Ausland anders sein. Aber in Deutschland geht ohne einen Bestatter nichts

Der Zoll hat nur die Aufgabe, bei der Ausfuhr das Vorhandensein bestimmter Dokumente zu prüfen (um z.B. das illegale Verbringen von Personen zu verhindern, die eines nicht natürlichen Todes gestorben sind und deren Tod noch nicht abschließend polizeilich augeklärt ist), genauso, wie die Fluggesellschaft (die vermeiden möchte, dass sie die Urne/den Sarg wieder mit zurück nehmen muss und sich dann in Deutschland keiner findet, der diese annimmt; deshalb holt die Fluggesellschaft in der Regel vor Annahme zum Transport eine verbindliche Bestätigung des Bestatters oder der Privatleute vor Ort (je nach Rechtslage und Wunsch) im Empfangsland ein.

stylisch53 
Fragesteller
 13.08.2012, 22:45

Eine sehr gute Antwort, die sehr hilfreich ist. Hast den Stern verdient: :)

Der Zollpapiere selbst kosten nichts, jedoch muss wahrscheinlich vom Bestatter eine sogenannte Ausfuhranmeldung erstellt werden (damit beim Zoll registriert wird, daß die Urne Deutschland verlässt). Für die Erstellung der Dokumente verlangt er evtl. eine Gebühr, die allerdings höchstens 100 EUR hoch sein sollte.

So eine Überführung kann NUR mit Wissen der Botschaft passieren. Sie müssen auch die Zollpapiere absegnen.

Wenn sie dir das sagen, scheint das zu stimmen! Trotzdem kannst du ja nochmal beim Deutschen Zoll anrufen, um auf Nummer sicher zu gehen!