Urlaubsregelung in Werktage - Darf mir Samstag abgezogen werden?
Hallo Community, habe kürzlich die Liste mit meinem verbrauchten Urlaub und meinem Resturlaub bekommen. Laut Ausbildungsvertrag stehen mir dieses Jahr 27WT zur Verfügung. Ebenfalls möchte ich hinzufügen, dass ich noch Minderjährig bin, sprich unter dem Jugendschutzgesetz stehe (falls dies etwas zur Sache tun sollte). Ich habe eine 40 Stunden Woche und arbeite von Montag bis Freitag (Samstag ist der Betrieb geschlossen). Da ich dieses Jahr 20 Urlaubstage verbraucht habe, habe ich nun jedoch nur noch 3 Urlaubstage übrig, da anscheinend 4 Tage noch durch die Samstage abgezogen werden müssen, da ja Samstag auch ein Werktag ist. Da ich jedoch Samstags nie arbeite frage ich mich ob es richtig ist, dass er mir trotzdem von meinem Urlaub abgezogen werden darf? Denn schließlich arbeite ich nicht 48 Stunden und somit kann man mir doch nicht den Urlaub dafür berechnen oder?
Ich hoffe auf eure Hilfe und bedanke mich im vorraus!
8 Antworten
Hallo, gesetzliche Grundlage für einen Urlaubsanspruch ist das Bundesurlaubsgesetz (BUG).
https://www.google.de/search?q=Bundesurlaubsgesetz&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a
Dieses Gesetz regelt den Mindestanspruch, vo dem zum Nachteil des AN nicht abgewichen werden darf. Hierbei ist eindeutig von WT die Rede.
Durch innerbetriebliche Regelungen oder einen Tarifvertrag darf nur zu Gunsten des AN abgewichen werden. Es ist also zu prüfen, ob für Euch eine andere Regelung intern vereinbart worden ist oder ob ein Tarifvertrag ggf. zur Anwendung kommt. Darüber sollte Dir Deine Personalabteilung Auskunft geben (können).
Gerne geschehen.
Danke für den Stern.
Das ist in der Tat etwas kniffelig. Grundsätzlich das Gesetz das die Mindesturlaubstage regelt, geht von Werktagen aus und deshalb von Mo - Sa ist 6 Tage pro Woche. Mindesturlaub ist 24 Tage, also 4 Wochen. Darunter geht gar nichts. Unter Werktagen versteht man per Gesetz auch immer Montag bis Freitag. Im Vertrag kann man davon abweichen und mehr Urlaub geben. Normalerweise, wenn ein Betrieb immer nur Mo - Fr arbeitet, werden in dem Vertrag dann auch die Urlaubstagstage angegeben und die werden von Mo - Fr genommen. Aber bei Dir scheint da wohl wirklich WT zu stehen und dann wäre das mit Sa okay. Kann es sein, dass andere in eurem Betrieb Sa auch arbeiten, dass das so geregelt ist? Dann könnte man die Werktagsregelung für alle anwenden, damit es übersichtlicher bleibt.
Wenn ihr einen Betriebsrat habt, dann setze dich doch mal mit denen in Verbindung und kläre ab, ob das so in Ordnung geht. Die sollten Dir das sagen können.
Wenn dem so wäre hätte ein Jahr nur 4 wochen..... Wende dich an den Betriebsrat. oder Frage in einem Anwaltsforum nach. Die können dir auch Paragraphen dazu sagen. Mit 123recht.de habe ich gute erfahrungen gemacht.
In Deinem Vertrag stehen WERKTAGE.......würden dort Arbeitstage stehen, ständen Dir nur 24 Tage zu.....Arbeitstage
Wenn Euer Betrieb samstags nicht arbeitet, können Die Samstage nicht als Urlaubstage gerechnet werden.
Könntest du bzw. jemand anders dies evtl. durch eine Seite die dies rechtlich belegt beweisen? Das wäre super ;)
Vielen Dank für deine Antwort! Meine Frage hat sich hiermit erledigt :)