Urlaubsregelung in Werktage - Darf mir Samstag abgezogen werden?

8 Antworten

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Hallo, gesetzliche Grundlage für einen Urlaubsanspruch ist das Bundesurlaubsgesetz (BUG).

https://www.google.de/search?q=Bundesurlaubsgesetz&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a

Dieses Gesetz regelt den Mindestanspruch, vo dem zum Nachteil des AN nicht abgewichen werden darf. Hierbei ist eindeutig von WT die Rede.

Durch innerbetriebliche Regelungen oder einen Tarifvertrag darf nur zu Gunsten des AN abgewichen werden. Es ist also zu prüfen, ob für Euch eine andere Regelung intern vereinbart worden ist oder ob ein Tarifvertrag ggf. zur Anwendung kommt. Darüber sollte Dir Deine Personalabteilung Auskunft geben (können).

SaniPat 
Fragesteller
 14.12.2012, 23:39

Vielen Dank für deine Antwort! Meine Frage hat sich hiermit erledigt :)

VersBerater  14.12.2012, 23:59
@SaniPat

Gerne geschehen.

Das ist in der Tat etwas kniffelig. Grundsätzlich das Gesetz das die Mindesturlaubstage regelt, geht von Werktagen aus und deshalb von Mo - Sa ist 6 Tage pro Woche. Mindesturlaub ist 24 Tage, also 4 Wochen. Darunter geht gar nichts. Unter Werktagen versteht man per Gesetz auch immer Montag bis Freitag. Im Vertrag kann man davon abweichen und mehr Urlaub geben. Normalerweise, wenn ein Betrieb immer nur Mo - Fr arbeitet, werden in dem Vertrag dann auch die Urlaubstagstage angegeben und die werden von Mo - Fr genommen. Aber bei Dir scheint da wohl wirklich WT zu stehen und dann wäre das mit Sa okay. Kann es sein, dass andere in eurem Betrieb Sa auch arbeiten, dass das so geregelt ist? Dann könnte man die Werktagsregelung für alle anwenden, damit es übersichtlicher bleibt.

Wenn ihr einen Betriebsrat habt, dann setze dich doch mal mit denen in Verbindung und kläre ab, ob das so in Ordnung geht. Die sollten Dir das sagen können.

Wenn dem so wäre hätte ein Jahr nur 4 wochen..... Wende dich an den Betriebsrat. oder Frage in einem Anwaltsforum nach. Die können dir auch Paragraphen dazu sagen. Mit 123recht.de habe ich gute erfahrungen gemacht.

In Deinem Vertrag stehen WERKTAGE.......würden dort Arbeitstage stehen, ständen Dir nur 24 Tage zu.....Arbeitstage

Wenn Euer Betrieb samstags nicht arbeitet, können Die Samstage nicht als Urlaubstage gerechnet werden.

SaniPat 
Fragesteller
 14.12.2012, 23:22

Könntest du bzw. jemand anders dies evtl. durch eine Seite die dies rechtlich belegt beweisen? Das wäre super ;)