Hallo,
ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch.
Ich bin jetzt im letzten Ausbildungsjahr und mir wurden für diesen Jahr 12 Tage Urlaub zugesprochen.
In meinem Ausbildungsvertrag, der vom 01.08.2013 - 31.07.2016 gilt, ist folgendes angegeben:
2013: 8 Tage
2014: 25 Tage
2015: 25 Tage
2016: 12 Tage
Mein Jahresurlaub sind also 25 Tage. 2013 habe ich allerdings 10 Tage (= Anteil von 5 Monaten) bekommen.
Ich bin der Meinung, dass mir für 2016 also 14 oder 15 Urlaubstage zustehen würden.
Beim Googlen habe ich folgendes gefunden:
"Urlaubsanspruch im letzten Ausbildungsjahr
Zu Beginn des letzten Ausbildungsjahres entsteht grundsätzlich der volle gesetzliche Urlaubsanspruch, wenn das (befristete) Ausbildungsverhältnis nach dem 30.06. endet. Eine Zwölftelung im Sinne des § 5 Abs. 1 BUrlG tritt ein, wenn der Auszubildende bereits in der ersten Hälfte des Kalenderjahres (seines letzten Ausbildungsjahres) ausscheidet. Diese Reduzierung des gesetzlichen Mindesturlaubs erfolgt automatisch von Gesetzes wegen und bedarf keiner besonderen Vereinbarung.
Eine vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses im ersten Kalenderhalbjahr des letzten Ausbildungsjahres ist bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages nicht erkennbar. Daher ist zunächst grundsätzlich das Enddatum des Ausbildungsverhältnisses im Vertrag entscheidend und der volle Urlaubsanspruch anzusetzen.
Selbst Regelungen in Tarifverträgen, die bestimmen, dass Arbeitnehmer (analog wirksam auch für Auszubildende) je vollen Beschäftigungsmonat nur ein Zwölftel des Jahresurlaubs bei Ausscheiden im Laufe des Kalenderjahres erhalten, sind unzulässig. Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits am 08.03.84 entschieden und in darauffolgenden Urteilen von anderen Gerichten bestätigt (z.B. LAG Hamm 14.04.2011). Begründung: die Regelung des Teilurlaubs in § 5 Abs. 1c BUrlG kann nicht durch Tarifvertrag zu Lasten des Mitarbeiters abgeändert werden kann. Eine Tarifnorm, die eine Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubs vorsieht, ist danach unwirksam."
(Quelle: https://www.ihk-kassel.de/auw_ausbildung_ausbildunga_z_urlaub_letzte_ausbildungsjahr)
Meine Fragen:
Gilt die Zwölftelung für den Jahresurlaub (25 Tage) oder für den gesetzlichen Urlaubsanspruch (20 Tage)?
Steht mir nicht sogar mehr zu, da mein Ausbildungsvertrag in der 2. Jahreshälfte endet?
Ist der Ausbildungsvertrag rechtlich überhaupt so möglich mit den 12 Tagen?