Urlaubsbetreuung von Fremd-Katzen, Parkett ruiniert! Wessen Versicherung zahlt?

10 Antworten

Es sind seine Katzen. Auch mit Aufsicht, kannst du das nicht verhindern, wenn sie es tun (Protest, dass dein Sohn nicht da war). Muss also seine zahlen.

LuisePanik 
Fragesteller
 03.12.2017, 23:44

Allerdings ist das nicht unbedingt üblich, dass seine Haftpflicht das überhaupt zahlt. Hab ich zumindest in einigen Foren gelesen. Muss aber sagen, dass es dort noch nicht gemeldet ist und somit noch keine Entscheidung gefallen ist. Wollte ja nur wissen ob dann vielleicht meine eintritt. Neues Parkett ist kein kleiner Finanzposten ;(

MaikHoppe  04.12.2017, 10:12
@LuisePanik

Wenn seine Haftpflicht Mietsachschäden bezahlt dann sollte das möglich sein. Der Schaden ist doch in seiner Wohnung passiert, oder?

DerHans  04.12.2017, 13:38
@LuisePanik

Zu melden ist der Schaden in erster Linie an den VERMIETER. Dieser wird dann den Mieter haftbar machen. 

ERST DANN wird es zum Versicherungsfall.

Der Schaden muss natürlich zeitnah dem Vermieter gemeldet werden.  Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht etwa beim Auszug sämtliche "aufgelaufenen" Schäden.

Apolon  04.12.2017, 09:53

So pauschal, ist deine Antwort völliger Unsinn!

Herfried1973  04.12.2017, 10:20
@Apolon

Das einzige, dass da pauschal Müll ist, das aber verlässlich, sind deine Texte hier.

Apolon  04.12.2017, 13:30
@Herfried1973

Wenn du keine Ahnung hast, warum antwortest du dann?

^Hallo,

das war deinerseits eine Gefälligkeitsleistung, für die du nicht haftbar gemacht werden kannst.

Das wird deine Versicherung ebenso sehen.

Den Schaden wird voraussichtlich die Haftpflichtversicherung/Hausratversicherung, je nachdem was in diesem Fall greift, deines Sohnes bezahlen - zumindest wenn das eine einmalige Sache war.

Es lohnt sich in den Vertrag zu schauen, ob die Hafpflicht auch bei Mietschäden greift. Auch das ist nicht immer selbstverständlich und es kommt darauf an, was der Vertrag beinhaltet

Bei Einmalschäden stellt das meist kein Problem dar

Darauf verlassen würde ich mich aber nicht, weil Versicherung in solchen recht teuren Fällen tausend Gründe finden, diesen nicht zu begleichen, gerade wenn das Parkett komplett getauscht werden muss. 

Eigentum verpflichtet - gilt auch für Tierhalter

Der Schaden muss auch zeitnah gemeldet werden.

Hi,

ich würde zunächst das den Vermieter melden und um eine schriftliche Bezifferung des Schadens bitten und das ganze dann zur Haftpflicht des Sohnes schicken. Die entscheiden dann weiter. Wie das nun ist wenn man weiter drin wohnt kann ich nur leider nicht sagen, kenne das nur vom Auszug, wenn in der Übernahme eben Schäden auffallen.

was evtl kniffelig wird bei drei Katzen muss die Wohnung schon entsprechend gross sein, sonst kann es passieren das die Haftpflicht sich verweigert, eine übermäßige Beanspruchung wird leider nicht versichert, die grenzen sind da leider auch eher schwammig ausgedrückt. Entsprechende Urteile findest beim OLG Hamm und Saarbrücken.

 

 

 

DerHans  05.12.2017, 11:35

Die Haftpflichtversicherung  reguliert sowieso nur Einzelschäden, die auch zeitnah gemeldet werden müssen.

Allmählich eintretende Schäden sind  nicht regulierungspflichtig.

Eine übermäßige Beanspruchung interessiert den Versicherer nicht. Darum müsste sich der Vermieter kümmern.

Deine eigene Privathaftpflicht wird hierfür nicht eintreten, da es sich hierbei um eine Gefälligkeitsleistung handelt!

Wenn in der Privathaftpflicht Deines Sohnes Mietsachschäden inbegriffen sind, lohnt es sich, hier eine Schadensmeldung einzureichen!

Ob allerdings der gesamte Parkettboden von der Versicherung gezahlt wird, wage ich zu bezweifeln! Vermutlich wird man eine Ausbesserung des beschädigten Abschnittes anbieten!

Das ist ein ganz nomaler Mietsachschaden, den dein Sohn über SEINE private Haftpflichtversicherung abwickeln muss.

Der Schaden muss natürlich zeitnah dem Vermieter gemeldet werden.  Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht etwa beim Auszug sämtliche "aufgelaufenen" Schäden.

Deine eigene Haftpflichtversicherung hat damit nichts zu tun, da du ja im Auftrage des Sohns tätig warst.