urlaubsanspruch putzfrau und küchnhilfe

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Der gesetzliche Mindesturlaub von 4 Wochen steht jedem Arbeitnehmer zu. Egal ob Vollzeit- Teilzeit- oder Minijob.

Wenn Du 20 Stunden pro Woche arbeitest muss der Arbeitgeber Dir für 4 Wochen im Jahr Urlaub geben und diese 20 Stunden pro Woche bezahlen. Bei 90 Stunden gilt dasselbe nur daß es pro Woche mehr bezahlte Stunden gibt.

Wenn Du z.B. 4 Tage pro Woche 5 Stunden arbeitest, brauchst Du für eine Woche Urlaub 4 Tage und bekommst dann für jeden Urlaubstag 5 Stunden bezahlt

Urlaub bemißt sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht nach Stunden.

Nach dem BUrlG hat jeder ArbN Anspruch auf mind. 24 Werktage Urlaub (6-Tage-Woche).