Urkundenfälschung, Fahren ohne Führerschein,Betrug, Unterschlagung, Strafe?

5 Antworten

Es tut mir sehr leid dir das sagen zu müssen, doch die Person wird nicht gut aus dieser Sache rauskommen. Sie hat durch das Fahren ohne Fahrerlaubnis gleichzeitig einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ausgeübt was noch einer Bewährung ausgesetzt werden kann doch dadurch das die Person schon vorbestraft ist glaube ich bleibt das nicht dabei. Dazu kommen auch noch die Unterschlagung und die amderen Dinge. Das Urteil bleibt allerdings dem Richter überlassen doch ich denke eine Freiheitsstrafe von 3-5 Jahren ist für tat und schuld angemessen.

Das kommt A: auf das Alter an (Erwachsenenstrafrecht/Jugendstrafrecht) B: auf den Bundesstaat C: auf den Richter D: auf den Rechtsanwalt E: auf den Staatsanwalt F: auf das Benehmen der Person vor Gericht G: in welchem Maß das alles passiert ist

Also pauschal kann man das leider nicht sagen. Manche kommen auch mit einem blauen Auge davon. Aber das ist immer von Fall zu Fall anders. Musst warten und hoffen.

joghurt12 
Fragesteller
 11.03.2012, 11:07

Derjenige wierd demnächst 40, also erwachsenenrecht B: nrw, zu dem Benehmen der Person kann ich sagen das derjenige der beste Münchhausen ist den ich je kennengelernt haben, er kann jedem soviel honig um den Bart schmieren,das ist schon beängstigend. Er hat freunde um Geld und Gegenstände betrogen bzw Unterschlagen Fährt wie geschrieben mit einem Führerschein einer anderen Person durch die Gegend,hat darin das Bild überklebt und hat über die Unterschrift des Inhabers noch seine eigen geschrieben, hat sich gerade ein auto gekauft und den versicherungsvertrag abgeschlossen

CoconutKiss1992  12.03.2012, 11:27
@joghurt12

ich nehme an da kommen einige jahre auf ihn zu. ich rechne mit 5-7

Was willst Du denn hören? Wenn diese Person aus der ersten Strafe nichts lernt wird die zweite höher ausfallen. Und das mit Recht.

Person darf sich überraschen lassen und auf Gnade des Richters hoffen.

hanco  11.03.2012, 10:57

Überraschen lassen - ja - auf Gnade hoffen - nein.

Humpelschtilz  11.03.2012, 11:22
@hanco

nee, ne - warum auch Gnade bei sowas?!

Ich tippe auf +/- 5 Jahre angesichts einschlägiger Vorstrafen und Gefängnisaufenthalte.