Unterschied Marktwert und Wiederbeschaffungswert.

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Ich versuche es mal einfach zu erklären.

Marktwert:

Dies ist der Preis, den du heute bekommen würdest wenn du eine Ware per heute verkaufst.

Beispiel: du willst etwas bei Ebay verkaufen. Sonntags sind aber die Marktpreise gegenüber anderen Wochentage geringer, sodass man die Ware z.B. wochentags von Mo-Do z.B. nach der Heute Sendung um 19:20Uhr auslaufen läßt um zu einen höhren Marktwert verkaufen zu können.

Wiederbeschaffungswert:

Ist der durchschnittliche Wert, der zukünftig aufgewendet werden muß, um eine bestimmte Sache in gleichwertiger Art/Form zu beschaffen.

Beispiel: Du willst eine bestimmte Sache bei Ebay beschaffen, aber weißt nicht zu welchen Zeitpunkt. Hier gilt dann zB. der Durchschnittspreis der letzten Monate als durchschnittlicher Wiederbeschaffungspreis für die Zukunft mit denen du rechnen mußt.

Ich Zitiere einfach mal www.classicdata.de (Die Seite dreht sich zwar um Oldtimer, die Definition ist aber universell gültig):

Marktwert:

Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit Mwst-neutral und als Endpreis zu verstehen.

Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als Taxe (festgesetzter Preis) im Sinne von § 57 VVG (VVG=Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MWSt.-neutral.

Wiederbeschaffungswert:

Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wieder beschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.

Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. MWSt.) - dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.