Unterlassene Hilfeleistung? Anzeige möglich?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also die Formulierung "Ist eine Anzeige...rechtskräftig?" ist Quatsch. Das wurde hier schon mehrfach erwähnt. Es geht hier um die Frage, ob hier eine Straftat, also eine Unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB vorliegt. Der Gesetzestext im StGB wir wie folgt formuliert: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Mit deine Beschreibung ...brach zusammen...ist relativ wenig anzufangen. Du müsstest den Vorfall schon genauer beschreiben: Alter, körperliche Verfassung der Person? Grund des Zusammenbrechens? War deine Freundin alleine? etc. Wenn es nur darum geht, ob ein Glas Wasser gereicht wird oder nicht, vermute ich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen würde, falls die Tatbestände "Unglücksfall", "gemeine Gefahr oder Not" usw. nicht erfüllt sind.

Rechtskräftig ... ist nur ein URTEIL . Das nur mal so am Rande. Was willst Du Dir jetzt Rennerei zum Anwalt und vor Gericht aufhalsen, wenn Deine Freundin doch noch ihre Hilfe bekommen hat? Wieso hast Du oder die Begleitung Deiner Freundin nicht gleich den Rettungsdienst angerufen? Ein Handy wird wohl jemand dabei gehabt haben .... Auch DAS ist unterlassene Hilfeleistung....

ja ist sie,denn hilfe darf nicht verweigert werden ,er hätte wenigstens wasser geben können und ggf. einen krankenwagen rufen. er hätte sich einen überblick verschaffen müssen,ob hilfe wirklich benötigt wird oder nicht,er hat alles unterlassen und das ist nicht rechtens. ich hoffe es hilft.

SanIng  19.01.2018, 18:47

Leider ist das nicht so einfach zu bewerten wie du es hier tust. Er hätte ein Glas Wasser geben können, es aber nicht müssen. Auch ob er sich hätte kümmern müssen ist nicht klar, denn es hat sich ja schon der fragensteller gekümmert. Letztendlich ist unterlassene Hilfeleistung ein so dehnbarer begriff wie sonst irgendwas.

Anzeigen werden niemals "rechtskräftig", sondern immer nur Urteile.

Und warum überhaupt eine Anzeige? Es hat jemand geholfen und ich nehme an, es geht ihr wieder gut. Was wollt Ihr damit erreichen?

Kommt jetzt zwar etwas spät aber ok

Eine unterlassene hilfeleistung ist das auf jeden fall, es wurde hilfe gefordert und abgelehnt , das reicht schon ( natürlich variiert das mit der situation und psychischer verfassung des geschädigten)