Unterhalt mit 18, eigener Wohnung und Ausbildung?

4 Antworten

dadurch, dass ich alleine wohne, keinen Anspruch mehr auf Unterhalt habe

Das stimmt so nicht, aber:

Laut der aktuellen Düsseldorfer Tabelle für 2016 ist der Bedarfssatz in Deiner Situation (junger Erwachsener, wohnhaft außerhalb des Elternhauses): 735 € (bzw. 825 € erhöhter Bedarfssatz).

Mit Ausbildungsvergütung plus Kindergeld bist da Du drüber & kannst Deinen Bedarf selbst decken.

Damit hättest Du auch keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Von dem her hat Dein Vater nicht unrecht.Jedoch aus einem anderen Grund, als er genannt hat.

Kindergeld steht prinzipiell den Eltern zu. Er kann jederzeit sagen, dass du ja zurück nach Hause kommen kannst. Solange er bereit ist, dich wieder zu Hause aufzunehmen, wird kein Familienrichter ihn dazu zwingen, sein Kindergeld an dich zu überweisen.

Solange du in der Ausbildung bist, sind die Eltern unterhaltspflichtig, auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Bei der Höhe des Unterhaltes wird das Einkommen des Kindes angerechnet.  Bei der Höhe deines Einkommens wirs dt aber nichts bekommen

Infos hier:
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html

tststs123 
Fragesteller
 06.01.2016, 20:42

Meine Eltern sind getrennt, das hätte ich vielleicht erwähnen müssen. Ich wäre der Meinung gewesen, dass mir das Kindergeld weiterhin zusteht, nur beim Unterhalt war ich mir nicht sicher.

OnkelSchorsch  06.01.2016, 20:44
@tststs123

Wie gesagt, Kindergeld steht tatsächlich den Eltern zu, nicht den Kindern. Üblicherweise wird es zur Deckung des Unterhaltes dem Kind übergeben, aber die Annahme, es "stehe dem Kind zu" ist so nicht korrekt.


Das gesamte Kindergeld steht Dir zu. Du kannst beim Arbeitsamt
einen Abzweigungsantrag stellen, dann wird es Dir direkt überwiesen. Wahrscheinlich braucht er sonst nichts zu zahlen, da Du über dem Unterhaltssatz liegst mit Feinem Einkommen. Erkundige Dich mal nach Wohngeld.

Hi,

du fragst beim Jugendamt nach dem Kindergeld. Du kannst ja sicherlich belegen, dass du alleine wohnst (Ummeldebescheinigung?). Das Kindergeld steht dir dann sicherlich in vollem Umfang zu.

Ob deine Eltern dir unterhaltspflichtig sind, kannst du da sicherlich auch erfragen.