Unterhalt für Kind das auf meisterschule gehen will

6 Antworten

Wenn das Kind auf die Meisterschule möchte, hat es ja warscheinlich bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und möchte sich weiterbilden. Soweit ich weiß, mußt Du dann keinen Unterhalt mehr zahlen, da das Kind durchaus in der Lage wäre, sich selbst zu finanzieren. Es könnte z.B. tagsüber normal arbeiten und den Meister in der Abendschule machen.

Beim Besuch der Meisterschule hat eine volljähriges Kind keinen Anspruch mehr auf Unterhalt von den Eltern.

Ein Unterhaltsanspruch besteht ggf. nur für eine erste Berufsausbildung - und diese ist ja bereits abgeschlossen, um ein Meisterstudium aufzunehmen...

Das "Meister-BAFöG", welches das "Kind" für seine Weiterbildung zum Meister beantragen könnte - ist daher "elternunabhängig"....

Kind hat eine abgeschlossene Ausbildung,kein Anspruch mehr auf Unterhalt,Meisterschule ist sein privates Vergnügen,was er sich auch leisten können muss !

Würde anders aussehen,hätte er zum Beispiel eine Ausbildung in der Pflege gemacht und sich danach entschieden ein Studium in der Medizin zu machen,dann müsste evtl.wieder Unterhalt gezahlt werden.

Da gibt es eine Gerechtigkeitslücke in den Gesetzen. Wenn dein Sohn studieren wollte müßtes du weiter Unterhalt zahlen aber wenn er zur Meisterschule gehen will nicht. Weil er schon eine Ausbildung abgeschlossen hat. Außerdem muß die Meisterschule von ihm bezahlt werden und ein Studium nicht.

Stellwerk  15.04.2014, 20:16

Eine Meisterschule ist ja auch eine Weiterbildung und keine Erstausbildung wie das Studium.

Ich würde sagen: Null ^^ Das Kind (? ) ist alt genug um sich selber zu versorgen. Es ist ja nicht so, als hätte er/ sie keine Ausbildung gemacht oder wäre mitten in einer Ausbildung. Abgesehen davon, hast du überhaupt eine Vorstellung was der Meisterkurs kosten würde??? Lass du mal das Kind arbeiten gehen; man kann eine Meisterschule auch abends besuchen!