Unterhalt bei Trennung , wohngeld

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zuerst steht deinem Kind Kindesunterhalt zu,wenn der Mann leistungsfähig ist,also mehr als 1100 € bereinigtes Nettoeinkommen hat !

Erst wenn er diesen Unterhalt zahlen könnte,hättest du einen Anspruch auf Trennungsunterhalt,aber nur,wenn ihr auch verheiratet seid. Dann würde dir dieser für 1 Jahr zustehen,wenn dein noch Mann nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als 1100 € bereinigtes Nettoeinkommen hätte.

Könnte er keinen Kindesunterhalt zahlen oder will keinen zahlen,dann kannst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen,wenn das Kind noch keine 12 Jahre alt ist oder der Unterhaltsvorschuss von max.72 Monaten schon verbraucht wurde.

Besteht dann auch kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss,dann kannst du zum Jobcenter gehen und einen Antrag auf eine ALG - 2 Aufstockung stellen.

Das kannst du auch jetzt schon machen,da dein Einkommen euren Bedarf nicht deckt.

Es kommt darauf an,wie alt das Kind ist,danach richtet sich der Anspruch auf den Regelsatz,ich nehme jetzt mal an,das es noch unter 14 ist,dann stünde ihm ein Regelsatz von 261 € zu und 50 % der Kosten für Unterkunft und Heizung.

Der Bedarf des Kindes würde also insgesamt 611 € betragen,davon sind dann 184 € Kindergeld und der Unterhalt / Unterhaltsvorschuss abzuziehen.

Unterhalt / Unterhaltsvorschuss darf aber erst angerechnet werden,wenn du ihn auch tatsächlich erhältst.

Dein Bedarf beträgt 391 € Regelsatz + die anderen 50 % der Kosten für Unterkunft und Heizung,also 350 € + deinen Alleinerziehenden Mehrbedarf,der min.bei 12 % deines dir zustehenden Regelsatzes liegt.

Also liegt dein Bedarf min.bei ca.790 €.

Der gesamte Bedarf liegt demnach bei ca.1400 € im Monat.

Wenn du 700 € Nettoeinkommen hast,kommt es auf das Bruttoeinkommen an,weil davon deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen berechnet werden.

Geht man mal davon aus,das du 900 € Brutto Verdienst hast,dann stehen dir davon 280 € an Freibeträgen zu. Diese Freibeträge werden dir von deinen 700 € Netto abgezogen,ergibt dann 420 € anrechenbares Einkommen.

Zu diesen 420 € anrechenbarem Einkommen,käme min.erst mal das Kindergeld von 184 € dazu,dann würde das anrechenbare Einkommen bei ca.600 € liegen.

Bekommst du dann Unterhalt / Unterhaltsvorschuss und evtl.deinen Trennungsunterhalt,muss dieser Betrag noch zu diesen ca.600 € anrechenbarem Einkommen addiert werden,das ergibt dann das gesamte anrechenbare Einkommen.

Von diesem anrechenbarem Einkommen bis zu eurem derzeitigen Bedarf von ca.1400 €,müsste eine ALG - 2 Aufstockung gezahlt werden.

Bekommst du also jetzt weder Unterhalt / Unterhaltsvorschuss noch Trennungsunterhalt,liegt das anrechenbare Einkommen bei ca.600 € im Monat.

Demzufolge stünden euch erst einmal ca.800 € ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter zu.

Die zu hohen Unterkunftskosten würde das Jobcenter bis zu 6 Monate in tatsächlicher Höhe übernehmen,das würde dann bis einschließlich September sein,wenn du den Antrag diesen Monat noch stellst.

Danach werden nur noch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung gezahlt,der Rest müsste von dir ausgeglichen werden.

Wenn euer Kind bei dir bleibt, ist dein Mann erstmal zum Kindesunterhalt verpflichtet. Sollte er nach Zahlung dieses Unterhaltes dann noch über mehr als 1100 Euro verfügen, hättest Du Anspruch auf "Trennungsunterhalt" von ihm während des Trennungsjahres.

(Es müsste derjenige Trennungsunterhalt zahlen, der das höhere Einkommen von beiden hat, aber dabei gilt der Selbstbehalt von 1100 Euro...)

Ob Du noch Anspruch auf Wohngeld hättest, erfährst Du beim Wohngeldamt....(es hängt u.a. davon ab, ob die Wohnung lt. Mietspiegel...noch "angemessen" für euch wäre..)

"...Habe ich Anspruch an Unterhalt, auch wenn wir noch nicht geschieden sind?..."

Nach der Scheidung gibt es dann nur noch in Ausnahmefällen "nachehelichen Unterhalt", in der Regel wird davon ausgegangen, dass beide ihren Lebensunterhalt dann selbst verdienen können....

kommt drauf an wer von Euch .. Du und Ex-Noch- Partner mehr(Einkommen) hat, der muß ggf. dem anderen Trennungsunterhalt zahlen... und nein. wenn Deine Whg. zu groß, zu teuer ist, ist wird die nicht bezahlt.

Habe ich Anspruch an Unterhalt, auch wenn wir noch nicht geschieden sind

natürlich

Das ist ohne Kenntnis, wieviel Kinder in welchem Alter ihr habt und wieviel dein Mann verdient, schwer zu sagen. Grundsaetzlich steht dir Trennungsunterhalt zu, wenn ihr euch trennt, euren Kindern natuerlich auch. Nach der Scheidung wird nur noch selten Ehegattenunterhalt gewaehrt, da wird erwartet, das jeder fuer sich selbst sorgt (wenn die Kinder zumindest ueber 3 Jahre alt sind). Aber dir geht es ja wohl erst mal nur um den Zeitraum bis November. Die Kueche zaehlt uebrigens nicht als Zimmer, du hast wohl eher eine 3 Zimmer Wohnung, oder? (3Zi, Kueche, Bad).

Deinem Mann bleibt aber in jedem Fall ein Selbstbehalt von 1100 Euro. Als Beispiel nehmen wir mal an, ihr habt ein Kind und dein Mann verdient 2000 Euro netto. Dann nehmen wir mal an, der Unterhalt fuer das Kind waeren 400 Euro, dann bleiben noch 1600 Euro uebrig. Seine 1600 und deine 700 Euro, das sind 2300, davon kriegt er 4/7tel, du 3/7tel, waeren fuer dich ca. 980, d.h. er muesste dir noch ca. 280 Euro zahlen. Bei geringerem Vedienst koennte aber nichts mehr uebrig bleiben fuer den Trennungsunterhalt.

Wohngeld kann klappen, das wird aber eher nicht so viel sein. Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten oder besser noch, einige dich mit deinem Mann, dass ihr noch ein paar Monate zusammen wohnen bleibt, getrennt in der gleichen Wohnung geht ja auch, dann kannst du gleich in die billigere Wohnung ziehen.