Unterhalt bei stationärer Unterbringung?

2 Antworten

Der stationäre Aufenthalt schließt den Unterhaltsanspruch nicht automatisch aus.

Allerdings muss man hier auch immer den Einzelfall betrachten.

Die Krankheit hindert dich ja nur derzeit daran deine Ausbildung weiterzuführen. Diese unverschuldete Unterbrechung muss man als Unterhaltsberechtigter natürlich in Angriff nehmen um eine gesundheitliche Besserung zu erreichen. Dies tust du bereits durch den stationären Aufenthalt.

Gibt es einen Unterhaltstitel oder zahlt dein Vater ohne Titel aufgrund der Tatsache, dass du nicht BAföG berechtigt bist und deine Mutter nicht leistungsfähig?

Dann fordere ihn nochmals schriftlich auf dir den Unterhalt weiter zu zahlen und du ihm auf Wunsch auch gerne ein ärztliches Gutachten vorlegen wirst aus dem hervorgeht, dass der stationäre Aufenthalt zwingend notwendig ist um deine Gesundheit wieder aufzunehmen.

Sollte er sich dennoch verweigern, dann bleibt nur der Gang zum Anwalt und die Klage auf Unterhaltszahlung.

Der Kindergeldkasse wurde der Klinikaufenthalt (und damit die Unterbrechung des Studiums) mitgeteilt?

Der Unterhaltsanspruch entfällt jedoch nicht, wenn das Kind seiner Pflicht zu einer zielgerichteten Ausbildung wegen einer Erkrankung nicht nachkommen konnte. Allerdings ist der Nachwuchs dann dazu verpflichtet, sich entsprechend behandeln zu lassen, um die Ausbildung ohne eine lange Verzögerung wiederaufnehmen und letztendlich erfolgreich beenden zu können. Anderenfalls verliert der Sprössling wiederum seinen Unterhaltsanspruch – und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem theoretisch eine Behandlung erfolgreich hätte abgeschlossen werden können.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ausbildungsunterhalt-fuer-krankes-kind_076182.html

unterhalt steht dir nur zu wenn du in ausbildung, vollezeitschule oder studium bist.