Unsichere und undichte Wohnungstür. Rechtslage?

4 Antworten

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wenn du die Wohnung so angemietet hast, und nichts vereinbart, dass etwas geändert / Nachgerüstet werden soll, dann gibts wohl keinen Anspruch auf Nachrüstung. Wenn der Vermieter das macht, kann er sogar die Miete erhöhen.

Umgekehrt wird er kaum widersprechen können, wenn du auf eigene Kosten eine bessere Tür einbauen möchtest, wofür ja ein "berechtigtes Interesse" besteht. .. Ich erinnere mich an ein Urteil, da gings im Nachrüstung Türspion und Riegelschloss, dass kann der Vermieter nicht verbieten. Besser ist aber immer, vorher mit ihm zu reden, und selbstverständlich müssen die Arbeiten professionell gemacht werden. 

Um untestehende Antworten mal zusammenzufassen:

1. Wohl nicht.

2. Nein.

philippbilif 
Fragesteller
 14.11.2016, 12:29

Worauf stützt diese Aussage?

Ein wenig konkreter sollte die Antwort schon sein.

AalFred2  14.11.2016, 12:40
@philippbilif

Du hast die Wohnungstür gesehen, als du die Wohnung gemietet hast. Der Vermieter schuldet dir exakt den Zustand, in dem er die Wohnung vermietet hat. Deshalb hast du keine Ansprüche auf eine neue Tür. Da die alte Tür keinen Mangel darstellt, hast du auch keinen Anspruch auf Mietminderung.