Unsichere und undichte Wohnungstür. Rechtslage?
Hallo ich habe eine Frage zum Mietrecht,
meine Wohnungstür ist eine einfache Zimmertür mit einem Wohnungstürschloss. Diese hat zudem ein 1Fachen Glaseinsatz der von aussen rausgenommen werden kann. Der Schlossbeschlag kann ebenfalls von aussen einfach abmontiert werden, das ganze innerhalb von wenigen Minuten ohne Lärm. Dazu zieht es unter der Tür her (ca. 1cm Abstand). Habe ich ein recht auf eine sichere und Wärmeschützende Wohnungseinganstür? Könnten Mietminderungen vollzogen werden? LG und Danke im Vorraus
Philipp
4 Antworten
wenn du die Wohnung so angemietet hast, und nichts vereinbart, dass etwas geändert / Nachgerüstet werden soll, dann gibts wohl keinen Anspruch auf Nachrüstung. Wenn der Vermieter das macht, kann er sogar die Miete erhöhen.
Umgekehrt wird er kaum widersprechen können, wenn du auf eigene Kosten eine bessere Tür einbauen möchtest, wofür ja ein "berechtigtes Interesse" besteht. .. Ich erinnere mich an ein Urteil, da gings im Nachrüstung Türspion und Riegelschloss, dass kann der Vermieter nicht verbieten. Besser ist aber immer, vorher mit ihm zu reden, und selbstverständlich müssen die Arbeiten professionell gemacht werden.
http://www.mietminderung.org/mietminderung-unsichere-wohnungstuer-oder-haustuer/
Ich glaub, das beantwortet alles....
Um untestehende Antworten mal zusammenzufassen:
1. Wohl nicht.
2. Nein.
Du hast die Wohnungstür gesehen, als du die Wohnung gemietet hast. Der Vermieter schuldet dir exakt den Zustand, in dem er die Wohnung vermietet hat. Deshalb hast du keine Ansprüche auf eine neue Tür. Da die alte Tür keinen Mangel darstellt, hast du auch keinen Anspruch auf Mietminderung.
Wo wohnst du nochmal Straße, Hausnummer, Etage 😆
Neeeee spassssss also hab da mal geschnüffelt 🐕 http://www.mietminderung.org/mietminderung-unsichere-wohnungstuer-oder-haustuer/
Mfg
Worauf stützt diese Aussage?
Ein wenig konkreter sollte die Antwort schon sein.