Unser Untermieter will die Wohnung nicht verlassen, nur über Räumungsklage, darf der das?

9 Antworten

Das entscheidest Du, ob der das darf.

Zunächst einmal ist eine ordentliche, rechtskonforme Kündigung die Voraussetzung dafür, dass sein Mietverhältnis zu einem bestimmen Zeitpunkt endet oder beendet wurde.

Wenn er zum Zeitpunkt der Beendigung nicht raus will, gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Räumungsklage
  2. Mieter muss Wiedereinlass einklagen.

Ich würde mich als Vermieter eines Untermieters für die 2. Möglichkeit entscheiden und ihn ultimativ auffordern, bis zum Datum x oder Stunde x das Zimmer zu räumen, bzw. alle seine Sachen zu packen und zu verschwinden. Macht er das nicht, kommt zur Konsequenz:

Da er irgendwann mal Wohnung/Haus verlassen muss, könnte man die Gelegenheit nutzen, um den Schließzylinder der Wohnung auszutauschen. Somit hat er keinen passenden Schlüssel mehr, wenn er zurück kommt. Er wird einen Zettel an der Tür vorfinden, wo steht, dass sein Mietverhältnis beendet ist und er nur noch nach Vereinbarung eines Termins in die Wohnung kann und nur noch zu dem Zweck, um entweder alle seine Sachen oder das, was er für besonders wichtig hält, mitzunehmen. Für den Rest könnte man einen weiteren Termin ausmachen.

Der Termin kann dann kurzfristig vereinbart werden. Dazu solltest Du Dir aber unbedingt gute Freunde dazu holen, die in der Lage sind, den Untermieter auf den Ernst der Lage aufmerksam zu machen. Keine direkte Gewaltandrohung oder gar -anwendung, aber bedrohlich darf es schon ausschauen.

Falls der Untermieter es aber vorzieht, weiter in der Wohnung wohnen bleiben zu wollen, kann er ansonsten nur noch zu einem Rechtsanwalt gehen, der ihm hilft, z. B. im Wege der einstweiligen Verfügung den Wiederzutritt bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache zu erlangen.

Meinst Du, dass er der Typ ist, der diesen Wege einschlagen würde?

Abschließend noch: Du darfst natürlich nicht einfach sein Zimmer aufbrechen, um sein Zeug raus zu schaffen. Das wäre Hausfriedensbruch. Aber niemand hindert Dich daran, ihm den Zugang zur Wohnung zu verwehren, zumal zum Austausch des Schließzylinders keine Gewalt in irgend einer Form angewandt werden muss. Schließlich könnte es auch einmal sein, dass so ein Zylinder kaputt geht...

johnnymcmuff  07.12.2017, 23:12

Da er irgendwann mal Wohnung/Haus verlassen muss, könnte man die Gelegenheit nutzen, um den Schließzylinder der Wohnung auszutauschen. Somit hat er keinen passenden Schlüssel mehr, wenn er zurück kommt.



Da könnte er d die Polizei und die können ihm Einlass verschaffen; oder liege ich da falsch?

Er könnte auch warten bis der Hauptmieter die Wohnung verlassen hat, ruft den Schlüsseldienst und verrechnet die Kosten mit der Miete.

Um den Hauptmieter zu ärgern, darf der dann seinen Schlüssel bei der Polizei abholen.

Wir wissen doch gar nicht was vorgefallen bzw. warum der Hauptmieter will dass der Untermieter geht und ob der Hauptmieter eine wirksame Kündigung geschrienem hat.

bwhoch2  08.12.2017, 09:49
@johnnymcmuff

Mag sein, dass der "Verstoßene" gleich die Polizei holt. Hier hat der Vermieter gefragt und nicht der Untermieter. Ich gehe mal davon aus, dass die Kündigung rechtmäßig und ordentlich ausgesprochen wurde und sich der UM zu Unrecht weiter in der Wohnung aufhält.

Zu welchen Maßnahmen er greift, wenn ihm vielleicht sogar bewußt ist, dass er im Unrecht ist, wird man sehen. Vielleicht wagt er es gar nicht die Polizei zu holen.

Vielleicht traut er sich auch nicht die Methode mit dem Schlüsseldienst anzuwenden. Wir kennen den Typen nicht, aber es kann doch gut sein, dass er sich geschlagen gibt, wenn er vor die Situation gestellt wird, dass er gar nicht mehr in die Wohnung kommt.

Wenn er sich geschickt dagegen wehrt und alles auffährt, was ihm so einfällt, muss man eben als Vermieter auch den normalen Weg über Räumungsklage gehen. Ein Versuch ist es allemal wert.

Dürfen? Naja...er machts halt einfach.

Wenn er aus "freien Stücken" nicht ausziehen will, dann kommst du um eine Räumungsklage nicht wirklich herum.

Stell dich da aber auf eine lange und qualvolle Zeit ein. Oftmals ist es besser, wenn mna da draufzahlt, aber seine Ruhe hat. Ist aber auch situationsabhängig.

Die Polizei macht jedenfalls nichts dagegen und sagt dann nur das man dann klagen muss.

Den Vorschlag von bwhoch2 kann man zwar machen aber schaue auch mal auf meinen Kommentar dazu.

Wir wissen z,B, nicht ob Du wirksam gekündigt hast und das ist ein entscheidender Punkt.

Hast Du das nicht und verweigerst ihm den Zutritt, so kann er sich z.B. Ersatzwohnraum suchen und wenn der mehr kostet zahlst Du neben anderen Sachen auch die Differenz zu der jetzigen Miete.

Warten Sie das Ergebnis der Räumungsklage ab und preisen Sie sich glücklich, dass er nicht "nur über meine Leiche" als Voraussetzung bestimmt hat, sondern den üblichen rechtsweg akzeptiert.

was willst du denn dagegen machen, außer der räumungsklage?

hat er geld zum haften oder nicht?

wenn er geld hat, erwirke die räumungsklage, mache es richtig teuer für ihn, damit er da noch jahrelang dran denken kann

wenn er kein geld hat, suche russen, die ihn überzeugen auszuziehen

Sluminsky1 
Fragesteller
 07.12.2017, 10:25

Werde ich machen , den selber rausschmeissen

Darmparasit  07.12.2017, 10:26
@Sluminsky1

kann man mal machen, muss man abschätzen