Ungültiges Ticket. Lohnt es sich, Einspruch gegen Fahrpreisnacherhebung einlegen?

6 Antworten

... und ich eben davon ausgegangen bin dass das überall einheitlich wäre,
weil es schließlich alles das selbe Unternehmen, also die Deutsche Bahn
ist...

Du hattest aber anscheinend keinen Fahrschein der Deutschen Bahn sondern einen des Großraum-Verkehrs Hannover (GVH), und dort gelten etwas andere Regeln.

Auf die nötige Entwertung wird übrigens sowohl beim Kauf am Automaten als auch mit einem entsprechenden Aufdruck auf dem Fahrschein ("hier entwerten") hingewiesen.

Ein Einspruch dürfte wenig sinnvoll sein, da du tatsächlich keinen gültigen Fahrschein hattest. Du könntest nur mit dem Hinweis darauf, dass dir dieses Verfahren nicht bekannt war, um Kulanz bitten, aber die Kontrolleurin im Zug hat hier keinen Ermessensspielraum

da es hier (Bayern/Unterfranken) üblich ist, dass der Kontrolleur im Zug das Ticket entwertet und nicht der Fahrgast vor Antritt der Reise

Auch in Bayern muss man Tickets, die man vom Fahrkartenautomaten gezogen hat, vor Betreten des Zuges entwerten.

Miiiyu 
Fragesteller
 15.01.2016, 16:33

Deswegen schrieb ich dazu Unterfranken, da es wohl in manchen Bereichen Bayerns, wie mir vor Kurzem gesagt wurde, auch der Fall zu seien scheint.

Rolf42  15.01.2016, 21:33

Auch in Bayern muss man Tickets, die man vom Fahrkartenautomaten gezogen hat, vor Betreten des Zuges entwerten.

Nein, nicht immer. Nur innerhalb bestimmter Verkehrsverbünde. Und auch da ist es oft davon abhängig, was für einen Fahrschein man benutzt und wo man ihn gekauft hat.

Nein umdie 60 Euro kommst du nicht.Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht.

chance besteht da du es nicht absichtlich getan hast da du keine informationen dazu hattest

jeffreycolt  15.01.2016, 16:30

das ist leider nicht korrekt. Vor dem Betreten des Zuges hat man sich zu informieren, welche Bestimmungen gelten. Das ist blöd, aber es ist so.

Miiiyu 
Fragesteller
 15.01.2016, 16:36
@jeffreycolt

Sowas dachte ich mir schon fast. Obwohl ich es schon ziemlich unverschämt finde, da ich schließlich ganz normal für diese Fahrt gezahlt habe. :(

wiki01  15.01.2016, 16:33

chance besteht da du es nicht absichtlich getan hast

Das ist Blödsinn. Es ist völlig unerheblich, ob beim Schwarzfahren Absicht dahinter steht oder ein Versehen. 

BananenXD  15.01.2016, 22:37
@wiki01

basierend worauf?

Du solltest wirklich Widerspruch einlegen.