Ungezieferbekämpfung im Garten Vermietersache?

6 Antworten

Lies mal

https://www.gartenbista.de/garten/grasmilben-bekaempfen-hausmittel-gegen-den-juckreiz-7940

Als Anwalt des Vermieters würde ich mal

  1. Bestreiten, dass Dein Problem Grasmilben zuzuschreiben sei. Die Beweispflicht läge damit bei Dir.
  2. Dass - falls Du diesen Beweis erbringen kannst - würde ich bezweifeln, dass es sich bei den Milben um solche handelt, die der Mietsache zuzuschreiben sind und nicht andernorts "erworben" wurden.

Es gibt offenbar Lösungsansätze, die Du selbst ergreifen kannst und die würde ich mal ausprobieren, bevor Du ein entsprechendes Gespräch mit dem Vermieter suchst.

Grasmilben kommen leider überall vor und werden selten mit "Gift" bekämpft.

Es gibt Fälle wo der Vermieter aktiv werden muss.

z.B. bei einer Rattenplage

https://www.promietrecht.de/Mangel/einzelne-Maengel/Ungeziefer/Ratten-im-Haus-in-der-Mietwohnung-auf-dem-Grundstueck-E2807.htm

Es kann jedoch auch sein, dass dann Dir die Kosten auferlegt werden, wenn Dir ein Verschulden nachzuweisen ist (lebensmittel im freien etc)

Bei Milben ist dies meines erachtens nicht der Fall.

Die Frage ist zuerst also mal ob der Garten eine "Mietsache" ist.

Die Frage ist eher, was hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung im Mietvertrag vereinbart wurde. Eine (regelmäßige) Ungezieferbekämpfung kann über die Betriebskostenabrechnung umgelegt werden.

Umlagefähig sind einzelne Ungezieferbekämpfungen zwar nicht, aber bei solch hartnäckigen Ungeziefer, wie Grasmilben sind hier regelmäßige Maßnahmen von Nöten, um Abhilfe zu schaffen.

Eine Garantie gibt es auch nicht. Meines Wissens leben die Tiere in einem späteren Stadium im Erdboden und sind kaum zu erreichen.

werwiesowarum 
Fragesteller
 17.09.2018, 15:39

Ja, das stimmt, Danke. Wenn die wiederholte Bekämpfung umlagefähig ist können wir sie auch in Eigenregie machen. Der Vermieter ist nämlich nicht so zuverlässig und verbindlich wie man es sich wünscht.

Der Vermieter muß da gar nix bekämpfen.

werwiesowarum 
Fragesteller
 17.09.2018, 13:58

Ich Frage weil ja auch unklar ist ob der Garten überhaupt Mietsache ist. Außerdem wäre die Bekämpfung IM HAUS ja schon erstmal ein Vermieterproblem.

Bitterkraut  17.09.2018, 14:00
@werwiesowarum

Wenn du einen Zuschlag für die Gartenbenutzung zahlst, wirst du ihn auch benutzen dürfen. Weiteres mußt du beim Vermieter erfragen - aber Ungeziefer beseitigen muß er trotzdem nicht.

öööhhh, garten, draussen natur?!? da muss garnicht vom vermieter bekämpft werden.