Ungerechtfertigtes Gerichtliches Mahnverfahren was tuhen?

6 Antworten

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  1. Ankreuzen: Ich widerspreche der Forderung insgesamt
  2. Unterschreiben (inkl. Datum, etc.)
  3. Per Einwurfeinschreiben (vorab per Fax) ans Amtsgericht zurück.
  4. Dann kommen irgendwelche Heulschreiben du sollest doch bitte den Widerspruch zurück ziehen, ignorieren.

Noch ein paar Punkte:

  • Widersprüche werden nicht begründet. Das gerichtliche Mahnverfahren läuft automatisch. Der Eingangscomputer interessiert sich nicht für deine Begründung, ggf. aber der gegnerische Anwalt, dem du damit ggf. unabsichtlich eine Steilvorlage lieferst.
  • Es wird auch nicht telefoniert in Rechtssachen, es sei denn du hast einen Anwalt, der das für dich übernimmt. Willenserklärungen werden mindestens in Textform abgegeben. Du hast deinen Willen erklärt die Forderung nicht zu zahlen. Dabei bleibt es.
  • Ich wurde in den letzten 2 Jahren insgesamt 3 mal geschäftlich (bzw. meine GmbH) und 2 mal privat mit einem Mahnbescheid belästigt. Alle waren unberechtigt, allen habe ich vollends widersprochen, KEINES endete im streitigen Verfahren.
mepeisen  27.07.2017, 20:10

Man könnte hier sogar so weit gehen, direkt mit dem Mahnbescheid selbst das streitige Verfahren zu beantragen. Damit man den Gegner in eine Klage zwingt.

Ich stimme Kevin zu: Ich würde hier auch erst mal nichts begründen. Wenn dann die Idioten der Infoscore mit ihrer Klage kommen bzw. der befreundete Anwalt Haas, schreibt man dem Gericht drei Sätze "Die Forderung ist absurd, denn es gibt keinerlei offene Forderung und somit beantrage ich die Klage abzuweisen und der Klägerin sämtliche Kosten aufzuerlegen. Der Ursprungsvertrag wurde bereits Ende Dezember gekündigt und war im März erledigt. Die Abschlussrechnung aus diesem Kündigungsschreiben wurde von mir bezahlt. Beweis: Kündigungsschreiben und Kontoauszug."

Das sollte ausreichen.

Wenn du das Schreiben aus dem Dezember von dem Inkassodienst noch hast, in dem dir fristlos gekündigt wurde, dann hast du eigentlich nichts zu befürchten. 

Lege Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, dass daraus kein Vollstreckungsbescheid wird. Dazu hast du 2 Wochen nach Zugang bei dir Zeit. Wichtig: Der Widerspruch muss fristgerecht beim Gericht eingehen, also am besten sofort und nicht erst am letzten Tag abschicken! Am besten wäre per Einwurfeinschreiben, dann hast du zumindest einen Zustellnachweis.

Wenn die dann immer noch was von dir wollen, müssen sie klagen. Da es hier bereits an der Anspruchsgrundlage fehlt (Vertrag), dürfte die Sache ganz schnell vom Tisch sein.

leider schreibst du zwar viel, aber wenig konkretes.

Zunächst mal... der Vertrag wurde nicht portiert sondern simyo ging einfach zu blau.de über.... damit ändert sich an deinenm Vertragsverhältniss nichts.

Wie setzen sich denn diese 67,76 zusammen? ich denke mal Hauptforderung + Inkassogebühren? Und was steht im Vertrag bezüglich Schadensersatz bei außerordentlichen Kündigung? Ich würde mal auf folgendes Tippen... das Inkasso hat den offenen Monat + ihre kosten abgerechnet welche du bezahlt hast. Offen geblieben ist der Schadensersatz für die 2 Monate (50% vom Grundpreis + evt. anteilig für ein Handy)... die dürften offen sein und wurden weiter betrieben und diese dürften auch statthaft sein. Es kommt sehr genau auf die konkreten Umstände an, sei also vorsichtig mit dem Widerspruch.... achte aber auch auf die Frist.

Wiederspreche dem Mahnbescheid. Dazu mußt Du nur ein Kreuzchen machen und den Abschmitt an das Mahngericht zurücksenden. Frist einhalten! Dann abwarten was weiter kommt. Droh- und Bellteschreiben der Inkassobude solltest Du ignorieren. Nur auf Post vom Gericht mußt Du reagieren.

geheim007b  27.07.2017, 12:28

widerspruch ohne die genaue Sachlage zu kennen ist ein sehr schlechter rat, ich würde eher sagen was dann folgt ist die Zahlungsklage die erfolgreich sein könnte und dann noch mehr kosten verursacht.

Artus01  27.07.2017, 14:14
@geheim007b

Die Sachlage ist in der Frage geschildert worden, sogar recht ausführlich.

Natürlich kann ein strittiges Verfahren beantragt werden und das kann auch erfolgreich sein. Wenn aber das verfahren wirklich beantragt wird, ist es immer noch Zeit sich an einen Anwalt für Zivilrecht zu wenden, eine Rechtsauskunft ist nicht sehr teuer.

Zudem wird, wenn es zum Verfahren kommt, auch auf den tisch kommen was mit den Forderungen der Inkassobude ist, da wird nicht viel von übrig bleiben. Er hat bei der ersten Aktion schon zuviel bezahlt.

mepeisen  27.07.2017, 20:03
@geheim007b

Ich stimme Artus zu. Ein gekündigter Vertrag ist gekündigt. Da kann weder etwas weiter laufen noch zwei mal gekündigt werden o.ä. Es gibt keine offenen Forderung aus einem gekündigten Vertrag.

Der Fall ist hier eindeutig. Und wenn der TE das erste Kündigungsschreiben noch hat, ist das auch beweistechnisch eindeutig.

mepeisen  27.07.2017, 20:05
@Artus01

Er hat bei der ersten Aktion schon zuviel bezahlt.

Das würde ich aber so nicht unterschreiben. Offene Grundgebühr plus hälftige Grundgebühr ab Kündigung bis Vertragende (erlaubter Schadensersatz) könnte durchaus in etwa hinkommen. Vielleicht ist doch eine relativ niedrige Inkassogebühr drin. Darüber mag man streiten, aber bezahlt ist bezahlt.

EXInkassoMA  28.07.2017, 10:59
@geheim007b

@geheim Wenn der te nix weggelassen hat dann dürfte die Sachlage eigentlich klar sein.

Widerspruch vollumfänglich 

Das ausgefuellte Widerspruchs Formular ans zuständig e Mahngericht schicken.