Unfallfahrzeug als Unfallfrei gekauft?
Ich habe mir vor 3 Wochen einen Wagen gekauft. Der Verkäufer (Privatverkauf) sagte mir das es unten ein Loch in der Unterbodenverkleidung gäbe was durch ein auf der Autobahn liegendes Metalrohr stammt. Ok soweit so gut aber gestern wurde ich von jemanden darauf hingewiesen das die Tür hinten nicht Bündig mit dem Rest ist und ja tatsächlich. Habe ihn dann Heute in die VW Werkstatt gebracht und die haben mir bestätigt das der Wagen einen Unfall hatte da die Spaltmaße nicht richtig sind und unten an der Tür nicht richtig Lackiert wurde. Habe dann den Verkäufer angeschrieben er meinte er wisse von keinem Unfall außer den den er mir beschrieben hat. Ich habe ihm gesagt das ich einen Teil des Kaufpreises wiederhaben will oder alternativ zahlt er mir die Reparatur so das die Tür wieder vernünftig ist. Das verneinte er da er ja nichts von dem Unfall wisse. Habe ihm dann gesagt das ich notfalls halt zum Anwalt gehe daraufhin kam ein ,,ja mach doch'' und hat mich dann bei Whatsapp blockiert und auch Anrufen kann ich ihn nicht mehr. Was kann ich jetzt machen? Ist er jetzt wirklich einfach so raus ohne das er was machen muss? Im Kaufvertrag steht das er Unfallfrei ist.
war er der erste besitzer des wagens?
2.
4 Antworten
Hallo
gehe zum Anwalt stecke 500-1000€ für Anwalt und Gutachten rein und dann abwarten wie die Reaktion ist. Mit einer Rechtschutz sind die Kosten geringer
Normalerweise haben die Versicherungen über die FGST zugriff auf die Gutachten von Vorschäden um "Autobumser" rauszufinden ansonsten denn Erstbesitzer kontakten.
Kaufverträge sind "zugesicherte" Eigenschaften die erfüllt werden müssen. Ein Rohr das durch die Bodengruppe (Blech) geschlagen wurde ist eigentlich ein Unfallschaden, strittig ist wenn es nur rückformbare Dellen gab.
Aber ob/wie das mit dem Türschaden zusammehängt muss ein Gerichtsvereidigter Gutachter ermitteln.
Die Frage lautet ob er den Wagen nicht vielleicht schon so gekauft hat und er ihm auch als unfallfrei verkauft wurde. Wenn er Laie ist muss er das nicht festgestellt haben.
Er ist KFZ Mechaniker also kein Laie
wenn er der zweite besitzer war, besteht die möglichkeit, dass er selbst getäuscht wurde und der schaden beim ersten besitzer verursacht wurde.
würde trotzdem zum anwalt gehen.
Was kann ich jetzt machen?
Zum Anwalt gehen ;-))
Brief schreiben mit Bestätigung der Werkstatt das du um Nachbesserung bittest mit Fristsetzung, alternativ trittst du vom Kaufvertrag zurück.
Ist er jetzt wirklich einfach so raus ohne das er was machen muss?
Nein