Unfall wegen Aquaplaning, wer bezahlt?

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§ 1 der StVO, also musst du den Schaden bezahlen. Es sei denn, du bist Vollkasko versichert, dann hast du nur deinen Eigenanteil zu zahlen.

walterdealeman  27.08.2012, 21:51

Danke für den Stern und Gruß aus Südamerika.

Ich bin mal bei Glatteis auf die Gegenfahrbahn gekommen und meine Vs musste zahlen , weil ich ja von meiner Spur abgekommen bin, was vielleicht nicht passiert wäre , wäre ich langsamer gefahren .

Übertrage ich das auf deinen Fall müsste ich sagen , wer ins schleudern kommt Haftet für den Schaden , das ist aber immer noch Individuell zu betrachten...lg

das ist eine sehr gute frage... wenn deine auto (reifen ) in ordnug ist bzw war ... hast du evtl gute chancen. jetzt kommt aber das aber noch , man muss sich immer den wetterbedingungen anpassen und wenn du bei starkregen mit 160 untewegs bist kann die versicherung auch nein sagen ....

BreitenSportler 
Fragesteller
 12.07.2012, 02:42

Ich habe jemanden überholt und nach dem überholen hat sich mein Auto im Kreis gedreht und dann stehen geblieben, nichts passiert, aber wenn was passiert wär, wär ich schuld?

Gramax  12.07.2012, 02:45
@BreitenSportler

jep dann ganz klar ja , du hättest nicht überholen dürfen ... ich schätze mal bei aquaplaning war das wetter sehr schlecht und da sollte man nicht überholen. wäre schwer gewesen da kulanz von der versicherung zu erwarten

Der Fahrer muss seine Geschwindigkeit der Umständen anpassen und sein Fahrzeug "beherrschen". Sprich einfach mal langsamer werden bei Starkregen, Nebel, Schnee, Sturm, Staustrecken, Eis, Staubwolken......

Nur wenn du überraschend in eine Situation kommst, mit der du nicht rechnen müsstest, hast du eine Chance, dass die Versicherung keinen Regress anmeldet und den ganzen Schaden übernimmt.

Für Unfälle aufgrund von Aquaplaning kann ein Autofahrer nicht grundsätzlich Bund, Land oder Gemeinden haftbar machen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Mainz hervor. In diesen Fällen spreche vielmehr der "erste Anschein" dafür, dass der Autofahrer trotz des Wassers auf der Fahrbahn die angemessene Geschwindigkeit nicht eingehalten habe und es deshalb zu dem Unfall gekommen sei.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatzklage eines Autofahrers gegen das Land Rheinland-Pfalz ab. Der Kläger war bei starkem Regen wegen einer Wasseransammlung auf einer Autobahn ins Schleudern geraten und verunglückt. Für den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden verlangte er zumindest eine Mithaftung des Landes, da die Behörden nicht für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Regenwassers gesorgt hätten. Das Landgericht sah für eine Mithaftung des Landes jedoch keine Rechtsgrundlage. (Aktenzeichen 4 O 76/04)