Unfall verursachen durch ausweichen?

2 Antworten

Hierzu gibt es ein paar Urteile. Grundsätzlich haftet derjenige, der dir die Vorfahrt nimmt.

Wenn es jedoch so ist, das du aus subjektivem empfinden ausgewichen bist aber objektiv kein Grund dafür vorhanden war, dann hast du auch eine Teilschuld. Das heißt, es muss immer aus der objektiven Sicht gerechtfertigt sein.

Das wurde so in einem Urteil des BGH am 21.09.2010 entschieden. Ob es mittlerweile neue Regelungen gibt kann ich dir nicht sagen. Hatte mich vor einer Weile mal darüber schlau gemacht und mir diese Seite als "Beweis" gespeichert.

Grüße

socialchiller  21.06.2020, 11:42

Oh ich muss mich korrigieren. Habe das falsche Urteil angegeben. Hier ging es um einen Überholvorgang.

Die Aussage ist dennoch nicht falsch.

Draufhalten und bremsen ist bei tieren etc so aber wenn jemand die vorfahrt nimmt müsste er schuld sein weil er ja vielleicht sonnst gestorben wäre.Weißt nicht ob das eine ausnahme ist.

Aber wenn du halt voll in gegenverkehr fährst gefährdest du auch unschuldige also lieber draufhalten ist ja seine schuld...