Unfall beim Linksabbiegen durch Überholenden. Kein Rechtsschutz
Leider habe ich noch keine Antwort gefunden. Ich weiß, dass diese Frage schon mehrfach gestellt worden ist, jedoch keine speziell auf mich eingeht. Also probiere ich es hier einmal.
Folgender Sachverhalt.
Meine Freundin (Beifahrerin) und ich waren "Innerorts" unterwegs und wollten links in eine Seitenstraße abbiegen. Ich habe also den rückwärtigen Verkehr beobachtet, den Schulterblick links gemacht, den Linksblinker gesetzt und gleichzeitig die Geschwindigkeit verringert. Nachdem ich aufgrund von der Verkehrslage bei 10km/h angelangt war wollte ich abbiegen. Natürlich habe ich "davor" noch einmal den Schulterblick und den linken Außenspiegel beobachtet. Beim Abbiegen selbst wollte mich dann ein Motorradfahrer, welcher in der 30er-Zone mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren war, links überholen. Da er zu schnell fuhr, hatte ich nicht genügend Zeit um auf die Situation zu reagieren. Der Motorradfahrer fuhr in meinen linken Kotflügel. Die Polizei sprach uns keine Teilschuld zu, da die Aussagen vom Unfallverursacher (Motorradfahrer), sowie mehreren Passanten und uns eindeutig waren. Der Motorradfahrer gab an den Blinker und das reduzieren der Geschwindigkeit gesehen zu haben und dennoch zum Überholvorgang angesetzt zu haben (Links). Trotz Polizeiakte und Beweislage, will die Versicherung mir eine Teilschuld unterstellen (ist ja billiger). Ich habe keinen Rechtsschutz. Was tun?
10 Antworten
Weil es in der Regel bei solchen Unfällen oft zur Schuldeilung kommt, versucht die Versicherung halt auch in deinem Fall zu sparen.
Ab zum Anwalt, denn in deinem Fall, so wie du ihn geschildert hast, liegen ganz andere Tatsachen vor. Man kann dir kein Fehlverhalten ankreiden.
Evtl. hilft als erstes ja auch ein netter Brief an die Versicherung, mit der Bitte um Begleichung des kompletten Schadens, ansonsten wirst du einen Anwalt einschalten. Kann allein schon helfen, da die ja auch die Anwaltskosten übernehmen müssen.
Und wenn der Anwalt mit einem Prozess droht, wirkt sowas oft Wunder. ;)
Vielen Dank für die Auszeichnung ;)
Gib das ganze zu deiner Versicherung. Bei Teilschuld muss DEINE Versicherung ja auch einen Teil Schaden zahlen obwohl du nichts gemacht hast. Die Drehen sich dann schon, da Versicherungen generell keine Lust haben zu zahlen. Vorallem, wenn enwandfrei feststeht, dass du keinerlei Schuld hast. Zum Anwalt gehen kostet unnötig Geld, da deine Versicherung ein größeres Interesse hat, keinen ungerechtfertigten Schaden zu regulieren.
Nach deiner Schilderung liegt kein 100 % - Fall vor. Die Bildung einer Haftungsquote geht in Ordnung. Wer zu wie viel Prozent haftet, ist Frage des Einzelfalls. Eine vollumfängliche Haftung des Überholenden kommt wohl nur im Ausnahmefall in Betracht. Der Richter hat da letztlich ganz erhebliches Ermessen, wie er die Haftung verteilt. Geh besser zum Anwalt, der holt mehr für dich raus!
Kuck mal hier zur Haftung zwischen Linksabbieger und Überholer:
http://books.google.de/books?id=g22iDdRpTqAC&pg=PA643&lpg=PA643&dq=olg+n%C3%BCrnberg+dar+95,+330&source=bl&ots=6-vZ7ddp-h&sig=C3XvFor8b98nAsPQbGkjpmAAiiU&hl=de&ei=zWSdTfe4E43vsgbZ46i0BA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CBwQ6AEwAA#v=onepage&q=olg%20n%C3%BCrnberg%20dar%2095%2C%20330&f=false
Welche Versicherung unterstellt dir eine Teilschuld?
A.: Die gegnerische Versicherung.
Welche Versicherung?
A.: DEVK (ich), sowie DEVK (Gegner) Also hausintern, d.h. die Versicherung zahlt so oder so, deshalb verstehe ich auch die Einstellung nicht.
Mein Fahrzeug wurde als "wirtschaftlicher Totalschaden" eingestuft. Reparatur 3000€/Wiederbeschaffungswert 1600€. Das tut hier aber nichts zur Sache. Selbst 1600€ wäre ein guter Erstattungsbetrag für mich.
Danke für die Antworten!
Ich gehe davon aus das das ironisch gemeint war, denn das kann schlecht der Tatsache entsprechen. Bei einer nicht vorhandenen Teilschuld würde sich die Versicherung strafbar machen.
Wie soll sich die Versichderung strafbar machen? Was willste der da nachweisen?
Übrigens: ne gute Portion Ironie war schon dabei, aber nicht nur... ;)
Die besten Erfahrungen habe ich immer mit dem Aufsichtsamt gemacht. Das ist seit 2002:
Du kannst auch mal googlen: Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, da wird alles erklärt.
Die Versicherer "fürchten" das Amt, weil es ihnen viel Arbeit macht und weil die Anzahl der Kundenbeschwerden veröffentlicht werden muss.
Außerdem ist das billiger, als ein Anwalt und geht auch schneller (vielleicht nicht von heute auf morgen).
Ganz einfach: Ihr BEIDE steigt dann in der SF Klasse, so hält die Versicherung ihren Schaden kleiner. :D