Unfall beim Linksabbiegen durch Überholenden. Kein Rechtsschutz

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Weil es in der Regel bei solchen Unfällen oft zur Schuldeilung kommt, versucht die Versicherung halt auch in deinem Fall zu sparen.

Ab zum Anwalt, denn in deinem Fall, so wie du ihn geschildert hast, liegen ganz andere Tatsachen vor. Man kann dir kein Fehlverhalten ankreiden.

Evtl. hilft als erstes ja auch ein netter Brief an die Versicherung, mit der Bitte um Begleichung des kompletten Schadens, ansonsten wirst du einen Anwalt einschalten. Kann allein schon helfen, da die ja auch die Anwaltskosten übernehmen müssen.

Und wenn der Anwalt mit einem Prozess droht, wirkt sowas oft Wunder. ;)

Eichbaum1963  11.05.2011, 09:07

Vielen Dank für die Auszeichnung ;)

Gib das ganze zu deiner Versicherung. Bei Teilschuld muss DEINE Versicherung ja auch einen Teil Schaden zahlen obwohl du nichts gemacht hast. Die Drehen sich dann schon, da Versicherungen generell keine Lust haben zu zahlen. Vorallem, wenn enwandfrei feststeht, dass du keinerlei Schuld hast. Zum Anwalt gehen kostet unnötig Geld, da deine Versicherung ein größeres Interesse hat, keinen ungerechtfertigten Schaden zu regulieren.

Nach deiner Schilderung liegt kein 100 % - Fall vor. Die Bildung einer Haftungsquote geht in Ordnung. Wer zu wie viel Prozent haftet, ist Frage des Einzelfalls. Eine vollumfängliche Haftung des Überholenden kommt wohl nur im Ausnahmefall in Betracht. Der Richter hat da letztlich ganz erhebliches Ermessen, wie er die Haftung verteilt. Geh besser zum Anwalt, der holt mehr für dich raus!

Kuck mal hier zur Haftung zwischen Linksabbieger und Überholer:

http://books.google.de/books?id=g22iDdRpTqAC&pg=PA643&lpg=PA643&dq=olg+n%C3%BCrnberg+dar+95,+330&source=bl&ots=6-vZ7ddp-h&sig=C3XvFor8b98nAsPQbGkjpmAAiiU&hl=de&ei=zWSdTfe4E43vsgbZ46i0BA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CBwQ6AEwAA#v=onepage&q=olg%20n%C3%BCrnberg%20dar%2095%2C%20330&f=false

 

Welche Versicherung unterstellt dir eine Teilschuld?

A.: Die gegnerische Versicherung.

 

Welche Versicherung?

A.:  DEVK (ich), sowie DEVK (Gegner) Also hausintern, d.h. die Versicherung zahlt so oder so, deshalb verstehe ich auch die Einstellung nicht.

 

Mein Fahrzeug wurde als "wirtschaftlicher Totalschaden" eingestuft. Reparatur 3000€/Wiederbeschaffungswert 1600€. Das tut hier aber nichts zur Sache. Selbst 1600€ wäre ein guter Erstattungsbetrag für mich.

Danke für die Antworten!

Eichbaum1963  07.04.2011, 11:24

Ganz einfach: Ihr BEIDE steigt dann in der SF Klasse, so hält die Versicherung ihren Schaden kleiner. :D

yama03061989 
Fragesteller
 07.04.2011, 12:27
@Eichbaum1963

Ich gehe davon aus das das ironisch gemeint war, denn das kann schlecht der Tatsache entsprechen. Bei einer nicht vorhandenen Teilschuld würde sich die Versicherung strafbar machen.

Eichbaum1963  07.04.2011, 17:24
@yama03061989

Wie soll sich die Versichderung strafbar machen? Was willste der da nachweisen?

Übrigens: ne gute Portion Ironie war schon dabei, aber nicht nur... ;)

Die besten Erfahrungen habe ich immer mit dem Aufsichtsamt gemacht. Das ist seit 2002:

www.bafin.de/cln_179/nn_722564/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/beschwerdenansprechpartner__node.html?__nnn=true

Du kannst auch mal googlen: Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, da wird alles erklärt.

Die Versicherer "fürchten" das Amt, weil es ihnen viel Arbeit macht und weil die Anzahl der Kundenbeschwerden veröffentlicht werden muss.

Außerdem ist das billiger, als ein Anwalt und geht auch schneller (vielleicht nicht von heute auf morgen).