Unfall beim Einparken. Wer ist schuld?

15 Antworten

Ohne zu behaupten, das wäre juristisch wasserdicht nehme ich an, daß beide eine Teilschuld trifft. Es sei den, der Vorgang des Türöffnens wurde begonnen, ehe erkennbar war, daß jemand in die Parklücke einfahren will. Ich schau immer erst in den Außenspiegel, ehe ich die Tür öffne und ich denke, der Gesetzgeber will das auch so. Allerdings hat der Reinfahrer den höheren Anteil der Schuld, weil er das Öffnen der Tür ja von sich gesehen haben muß. Da fährt man nicht einfacht weiter. Letztlich dürfte die tatsächliche Klärung recht schwierig sein. Und ob das bei dem anzunehmenden Schaden gerechtfertigt ist, sollte man gut überleben.

Dazu aus der Straßenverkehrsordnung

§ 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

(1) Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Der Ein- bzw. Aussteigende unterliegt also einer besonderen (und nicht nur der allgemeinen) Sorgfaltspflicht: Er muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen (also unmöglich) ist. Kommt es dennoch zu einem Unfall, dann trifft denjenigen, der der besonderen Sorgfaltspflicht unterliegt, der Beweis des ersten Anscheins, dass er dieser Pflicht nicht in hinreichendem Maße nachgekommen ist. Kann er diesen Anscheinsbeweis nicht widerlegen (was regelmäßig schwierig bis unmöglich ist), dann wiegt sein Verschulden so schwer, dass die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeuges dahinter zurücktritt. Dann muss er den gesamten Schaden allein tragen.

So wird es sicher auch im vorliegenden Fall geschehen. Der Aussteigende hätte sich vergewissern müssen, dass er durch das Öffnen der Tür niemanden gefährdet. Das aber hat er offensichtlich (Unfall) nicht getan.

Jeder hat eine gewisse Sorgfaltspflicht. Daher schwer zu beurteilen. ALlerdings Hatte A sich vorher vergewissern müssen, dass sie die Tür gefahrlos öffnen kann, daher wird sie vermutlich die meiste Schuld bekommen (falls die überhaupt aufgeteilt wird). Das ist so als ob man an der Straße parkt. Da muss man ja auch vorher schauen, ob man die Tür öffnen kann oder ob ein Auto kommt. Da spielt es auch keine Rolle, ob A ordnungsgemäß geparkt hat oder nicht.

Rechtsberatung gibt's hier mal gar nicht. Wenn es eine unklare Situation gibt, sind die beteiligten Parteien verpflichtet, per Blickkontakt sich zu verständigen. Sowohl beim Einfahren als auch beim Türöffnen muss man halt vorsichtig sein.

Person A hätte vor dem Aussteigen checken müssen, ob sie die Tür gefahrlos öffnen kann. Und da das scheinbar nicht der Fall war, ist Person A schuldig.

RealSausi  20.05.2011, 08:39

Schuldig ist wohl keiner von beiden. Schuld vielleicht schon.