Unfall auf dem Weg zur Zulassungsstelle .?

7 Antworten

Aber ohne Absprache mit der Versicherung kann es doch keine Zulassung geben und somit wird wollen bzw. wollte bzw. möchte nichts bringen.

Erzähle ich hier seit Jahren und bekomme dafür dann auch immer als Belohnung den Daumen runter.

Alles also ganz einfach.

verreisterNutzer  21.05.2016, 07:25

Moin schleudeemaxe....  Jetzt das ganze bitte noch in sinnvollem Zusammenhang dann gibt's allein dafür schon Daumen hoch von mir....  versprochen

schleudermaxe  21.05.2016, 15:09
@verreisterNutzer

So besser (Auszug Verifox)?

Verursacht der Käufer nach der Fahrzeugübergabe - aber noch vor der Ummeldung - einen Unfall, kommt der Kfz-Versicherer des Verkäufers für sämtliche Haftpflicht- und Kaskoschäden auf. Verkäufer, die sich um ihren Schadenfreiheitsrabatt sorgen, können aber ganz beruhigt sein. „Der Unfallschaden wirkt sich nicht auf ihren, sondern auf den Schadenfreiheitsrabatt des Erwerbers aus.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherer über den Verkauf informiert ist“, sagt Prangemeier.  (Anmerkung von mir: ... und das macht keiner!)

„Hat der Verkäufer dies aber versäumt, kann der Versicherer im
Kaskoschadensfall leistungsfrei werden.

Für Haftpflichtschäden kommt der Versicherer zwar auf, doch diese gehen im Zweifel zu Lasten des Verkäufers, das heißt, seine Schadenfreiheitsklasse sinkt, die Versicherungsbeiträge steigen“, so Prangemeier weiter.

das wird über die sogeannte deckungskarte (heute registierung)  versichert mit der neuen Versicherung.  Dein Auto, deine Versicherung.. dein schaden. Daher unbedingt kontakt mit deiner neuen Versicherung aufnehmen.

verreisterNutzer  20.05.2016, 23:35

Die "Registrierung" heißt heute "elektronische Versicherungs Bestätigung"  oder kurz "eVB" und die Versicherung beginnt mit der Zulassung und nicht eine Stunde vorher.  Es kann vereinbart werden, dass der Versicherungsschutz bereits auf dem weg gilt

Vorausgesetzt das Fahrzeug war durch den Vorbesitzer vollkaskoversichert und du wählst den gleichen Versicherungsschutz, dann gilt:

Es besteht Versicherungsschutz!

Weshalb?

Mit dem Kauf des Fahrzeuges ging der bestehende Versicherungsvertrag auf den Erwerber über.  (§95VVG)


Dies hat zur Folge…
Der Schaden wird von der Versicherung des Veräußerers bezahlt. Diese wird an die „ neue“ Versicherung des Erwerbers Regressansprüche stellen.  Die Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes trifft deinen „ neuen Vertrag“.


Bedingung damit meine Aussage zutrifft:
Die Parteien müssen die Versicherungsunternehmen unverzüglich über den
Verkauf/Erwerb informieren.

schleudermaxe  21.05.2016, 15:12

Was keiner macht, wie ich hier immer wieder höre und somit geht die Rückstufung in der KH zu Lasten des Verkäufers und die Kasko gibt es gar nicht (mehr). Alles doch ganz einfach.

MoechteAWissen  21.05.2016, 17:50
@schleudermaxe

Hey Mäxchen :)…

Lob von meiner Seite ! 

PS:
Es ist nicht zwingend notwendig die Info VOR dem Kauf an das VU zu richten

Di eVb bewirkt nur eine vorläufige Haftpflichtversicherung.

Da du das Auto bereits zu Schrott gefahren hast, ist es natürlich klar, dass du es Vollkasko versichern wolltest wahrscheinlich ohne Selbstbeteiligung.

Das nützt dir nur leider nichts. Dafür hättest du den Vertrag VORHER komplett abschließen müssen.

verreisterNutzer  21.05.2016, 07:22

Sofern er ein Angebot über eine vollkasko Versicherung hat,  das vor dem Unfall erstellt wurde,  gilt das bereits als Ausdruck seines Willens, das Auto künftig vollkasko zu versichern. 

Allerdings darf keine doppelversicherung bestehen, daher KANN die neue Versicherung bereits voll eintreten sie MUSS es aber nicht.  Es gilt der Grundsatz,  bei guter Kundenbindung machen Versicherungen einiges möglich.

DerHans  21.05.2016, 09:14
@verreisterNutzer

In der Praxis sah das so aus, dass mich z.B. der Kunde aus dem Autohaus (oder der Zulassungsstelle) anrufen musste. Ich konnte dann wiederum telefonisch die Deckungszusage der Hauptverwaltung einholen. Dafür musste aber der UNTERSCHRIEBENE Antrag für Vollkasko in meiner Geschäftsstelle vorliegen. Sonst wäre ich selbst in der Haftung gewesen.

Die Anforderung eine eVB ist eben noch keine Willenserklärung zur Vollkasko. Der Kunde kann anschließend auch immer noch den Versicherer wechseln

DerHans  21.05.2016, 09:39
@verreisterNutzer

Es gelten auch gesetzliche Vorgaben. Ein Versicherer handelt ja nicht mit seinem eigenen Geld. Eine Vollkaskoversicherung muss EINDEUTIG vorher abgeschlossen sein, um zur Wirkung zu kommen

siola55  22.05.2016, 19:48
@DerHans

Lieber DerHans, da kommt deine Praxis zur Geltung: für einen Vollkaskoschutz muß 1. der Kfz-Versicherungsantrag schriftlich gestellt sein mit Unterschrift von beiden Seiten, also vom VN + Vermittler!

Ausserdem muß der zeichnungsberechtigte Versich.vermittler der Gesellschaft eine sofortige Deckungszusage am Ende des Kfz-Vertrags handschriftlich vermerken und gegenzeichnen mit Datum und Unterschrift! Nur so wird ein sofortige Vollkaskoschutz wirksam!!!

Sehr ungewöhnlich, dass ein Verkäufer dir mehrere Tage Zeit gibt, dass du mit SEINEN Kennzeichen und SEINER Versicherung noch eine Weile fahren darfst.

Kleiner Tip: Such dir nen guten Anwalt! Ich glaube dir deine Story nicht.

VerbundenMitGF 
Fragesteller
 20.05.2016, 21:45

Was soll ich  mit einem Anwalt? Ich habe meine Schuld bereits zugegeben !

konzato1  20.05.2016, 21:53
@VerbundenMitGF

Richtig. Und es war abgesprochen, dass du mehrere Tage auf das Kennzeichen (und die Versicherung) der Vorbesitzers fährst?

Üblicherweise meldet man das Auto noch am gleichen Tag um, wenn der Vorbesitzer schon so freundlich ist, DICH mit SEINEN Kennzeichen fahren zu lassen.

VerbundenMitGF 
Fragesteller
 20.05.2016, 22:02
@konzato1

Ich sollte das Fahrzeug nur schnellstmöglich ummelden.

konzato1  20.05.2016, 22:19
@VerbundenMitGF

Aha, da haben wir es doch. Schnellstmöglich ist für dich also mehrere Tage? In denen du schön mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers rumgefahren bist (und auf seine Versicherung).

Die Behauptung, dass der Unfall bei der einzigen Fahrt, gerade in dem Moment, wo du zur Zulassungsstelle fahren wolltest, passiert ist, glaube ich dir nicht. Das ist eine Schutzbehauptung von dir. Du wolltest noch längere Zeit fahren, um die Kosten zu sparen, nur leider ist der Unfall dazwischen gekommen.

Es bleibt also dabei: Versorge dir einen guten Anwalt. Und das Auto kannst du vermutlich gleich wieder verkaufen, um den finanziellen Versicherungsschaden, der dem Vorbesitzer durch DEINEN Unfall passiert ist, abzuzahlen.

schleudermaxe  22.05.2016, 20:59
@konzato1

Warum? Nur weil der Verkäufer sich rechtswidrig/vertragswidrig verhält, habe ich doch damit nichts am Hut.

konzato1  22.05.2016, 21:40
@schleudermaxe

Der Verkäufer hat gesagt: "Schnellstmöglich".

Der Käufer dagegen ist noch mehrere Tage mit dem "unumgemeldeten" Auto gefahren.

Ich sehe beim Verkäufer keine Schuld und behaupte, dass der Käufer (Fragesteller) uns nicht die volle Wahrheit erzählt.