Unbezahlter Urlaub - woanders arbeiten (offiziell!)?
Mich würde es interessieren, ob es rein theoretisch möglich wäre, bei seinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst, unbefristeter Vertrag) z.Bsp. ein Jahr unbezahlten Urlaub zu nehmen und in diesem Jahr ganz offiziell woanders (öffentlicher Dienst, 1-Jahres-Vertrag) arbeiten zu gehen?
Viele Grüße und danke für die Antwort (en)
2 Antworten
nee - nicht zulässig
§ 2a DBeschG
Was ist denn ''DBeschG''?
Solange ein Arbeitsverhältnis besteht, darf der Arbeitnehmer nur begrenzt bzw. nur mit Einwilligung des Arbeitgebers einen weiteren Arbeitsvertrag erfüllen, siehe auch Nebenjob. Die Freistellung ändert hieran nichts. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer aber während der Freistellung eine Nebentätigkeit gestatten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freistellung_%28Arbeitsrecht%29
Das beantwortet Deine Frage dann ja abschließend...
Mh, aber das macht doch kein AG mit, dass er mich freistellt, damit ich bei nem anderen AG arbeite (ggf. sogar noch mehr Stunden wie momentan...)!?!