unbewusste fahrerflucht, weiss nicht ob mich jemand gesehen hat.

5 Antworten

Hallo ladydiamond1789,

Ich bitte dich dringlichst darum dich bei der Polizei zu melden. Denn wenn du dich innerhalb 24 Std. bei der Polizei meldest nach dem VU (Verkehrsunfall) kann die Strafe glimpflich ausfallen. Ansonsten können morgen böse folgen auf dich zu kommen. Also gehe am besten morgen früh gleich zu Polizei und am besten noch vor dem Zeitpunkt des Unfalls. Sprich gehe um 7 Uhr wenn es um 8 Uhr passiert ist. Ich wünsche dir trotzdem viel Glück dabei, und noch einen schönen Abend.

Mit freundlichen Grüßen Hannes2634

Falls es jemand weiss und jemand bemerkt hat wird sich jemand bei dir melden. Bis dahin kannst du nichts machen solange du nicht das Kennzeichen des anderen Wagens hast. Vielleicht hast du Glück und kommst so davon. Ich denke nicht das großartig Was passieren wird wenn sich jemand meldet. Wirst halt zahlen müssen, mehr nicht.

ladydiamond1789 
Fragesteller
 03.01.2015, 22:20

ne das kennzeichen hab ich nartürlich nicht. das war heute 13:15. bis jetzt ist nichts passiert

BadRebelion  03.01.2015, 22:24

warte einfach ab, niemand wird dir den kopfabreissen. entweder du musst zahlen, oder du musst es nicht. warte einfach eine woche ab und falls bis dahin nichts kam wird sich recht wahrscheinlich auch niemand mehr melden. vielleicht ist am anderen Auto ja aich kaum eine macke und der dachte sich das sich der aufstand nicht lohnt.

Chrissy02  04.01.2015, 14:53
@BadRebelion

Das Problem ist, dass wenn sich jemand das Kennzeichen gemerkt hat und es bei der Polizei anzeigt, es auf jeden Fall als Fahrerflucht gewertet wird. Wenn man sich innerhalb von 24 Stunden selber bei der Polizei meldet und es zu KEINEM Personenschaden kam, die Fahrerflucht eigentlich wegfällt. Dann besteht halt nur die begangene Verkehrsordnungswidrigkeit, was aber auch für einen Fahranfänger kein Problem sein sollte

Wenn das Auto weggefahren ist droht dir garnix wenn es noch dasteht aus du es bemerkst musst du nen Zettel mit Tele. Nummer da lassen um das zu klären.

Chrissy02  04.01.2015, 14:49

Das ist falsch. Auch wenn man einen Zettel mit Kontaktdaten hinterlässt und sich dann vom Unfallort entfernt hat meine eine Fahrerflucht begangen. Man muss eine angemessene Zeit warten wenn der Unfallgegner nicht vor Ort ist und dann ggf. die Polizei rufen oder sofort die Polizei rufen. Und auch wenn das Auto nicht mehr vor Ort ist, bleibt es bei einer Fahrerflucht. Vielleicht hat der andere den Schaden an seinem Auto gar nicht wahrgenommen und ist deswegen weggefahren.

Ich werde aus deiner Geschichte nicht ganz schlau.

Also du hast eingeparkt und weiter?

Hast du einen Schaden an deinem Auto oder dem Nachbar-Auto schon nach dem Einparken bemerkt und bist dann einkaufen gegangen? Oder hast du den Schaden erst bemerkt, als du aus dem Geschäft zurück gekommen bist und das andere Auto weg war?

Also einparken-aussteigen-Schramme bemerken-einkaufen gehen ist schon unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, und zwar bewusst.

Einparken-aussteigen-Einkaufen gehen-zurück kommen-Schramme bemerken ist... was auch immer. Eigentlich wäre es sinnvoll gewesen, hier schon die Polizei zu rufen. Für einen Parkrempler gibt es allenfalls ein Bußgeld und je nachdem manchmal sogar nur eine mündliche Verwarnung. Auch in der Probezeit. Es könnte ja aber bei dieser Reihenfolge genauso sein, dass der Andere beim Ausparken dein Auto berührt hat und weggefahren ist, je nachdem, wo die Schrammen sind. Also genau umgekehrt.

Es ist so, dass es eine gewisse Karenzzeit gibt, in der man sich noch melden kann.

Ein Paketfahrer hat mal das Auto eines Kollegens gerammt und ist abgehauen. Da das auf dem Firmengelände, also Privatgrund war, hatten wir alles mit Kameras aufgezeichnet. Die Polizisten hatten uns erklärt, dass es durchaus legitim gewesen wäre, wenn er den Unfall nachgemeldet hätte, beispielsweise noch seine Tour zu Ende fahren und dann zur Polizei, aufgrund des Zeitdrucks, den z.B. ein Express-Paketfahrer mit Abholung und Auslieferung hat. Bzw. gleich zugeben, als er von der Polizeistreife angehalten wurde, da der Kollege natürlich gleich die Polizei gerufen hat (also mit der Begründung "ich wär ja noch gekommen und hätte mich gemeldet, aber ich hatte eine Terminzustellung"). Dann wäre alles in Ordnung gewesen. Da der Fahrer aber alles abgestritten hat trotz eindeutigem Videobeweis und eindeutigen Schrammen an seinem Fahrzeug, gabs für ihn ziemlichen Stress (jedenfalls kam die nächsten Monate ein anderer Paketfahrer).

Wenn du jetzt noch zur Polizei gehst und sagst, dass du die Schramme erst später gesehen hast, kann es sein, dass du recht glimpflich davon kommst. Vielleicht ein Bußgeld statt nur der mündlichen Verwarnung aber noch nichts punkte-/führerscheinsperre-relevantes, was während der Probezeit ziemlich schlecht wäre. Plus dass deine Versicherung natürlich den Schaden regulieren muss. Oder der Polizist, der das aufnimmt, findet, dass der Winkel der Schrammen eher anders herum passen, also jemand anders hat dein Auto vermackt. Kommt halt drauf an, ob die Schrammen eher am Kotflügel oder an der Stoßstange sind und in welchem Winkel.

Komplett auf sich beruhen lassen, solltest du es nicht. Zum einen aus moralischen Gründen, denn wenn du schuld bist, hat der Andere Kosten für die Reparatur, und zum Anderen auch deinem Führerschein zuliebe. Denn wenn du es unter den Teppich kehrst und aufgegriffen wirst (die Polizei ist ja nicht doof - wenn jemand den Unfall meldet und z.B. Lackspuren in deiner Wagenfarbe findet, werden halt wieder vermehrt allgemeine Verkehrskontrollen durchgeführt - Streifenpolizist-Anwärter auf den Polizeiakademien, die so ihren Streifendienst üben können, gibts ja genug) und dabei vermehrt Fahrzeuge in deiner Wagenfarbe rausgezogen. Und dann sehen sie die Kratzer bei dir und haben einen direkten Verdachtsmoment gegen dich. Und wenn doch ein Zeuge oder eine Kamera da war - noch doofer.

Das ist jetzt keine Rechtsberatung und ich bin kein Anwalt, habe aber durch den Kollegen so eine ähnliche Situation erlebt - wie gesagt normal sollte es mit einer nachträglichen Meldung wenig bis garkeinen Stress für dich geben. Aber heul bitte nicht, wenn sie dir dann doch den Führerschein wegnehmen, das liegt nicht in meiner Macht, sondern in irgendeinem typischen deutschen Gummiparagraphen, den die Gesetzeshüter recht frei auslegen können.

Ich würde dir empfehlen, dich bei der Polizei zu melden. Wenn du Glück hast, meldet sich das Opfer auch nicht und du kommst ohne Probleme wieder aus der Angelegenheit raus.