Unbestellte Münze/Medaille bekommen . Was tun.?
Habe von der Deutschen Goldhandelsgesellschaft eine Münze/Medaille geschickt bekommen die ich gar nicht bestellt habe. Ich habe Sie per Email kontaktiert und Sie wollten mir ein Rücksendeschein schicken, da ich das Porto von ca. 7 Euro nicht tragen wollte.Sie haben es mir natürlich nicht geschickt sondern solange gewartet bis die Rücksendefrist vorbei ist und mir jetzt mitgeteilt es läge ein Bestellauftrag von mir vor und ich sollte doch bezahlen 49,90. Was bei weiten für das Teil überteuert ist.Was kann ich tun? Wer kann mir helfen?
4 Antworten
Moin!
Hast Du vorher mal eine Kleinigkeit bei denen bestellt? Vermutlich stand irgendwo etwas ähnliches wie "Außerdem erhalten Sie alle weiteren Ausgaben der Edition xyz unverbindlich zur Ansicht". Wie gesagt so oder so ähnlich. Ist bei diesen Unternehmen für Sammlerartikel die gängige Praxis. Wenn dem so ist, dann haben sie natürlich einen Bestellauftrag, auch wenn die Methode nicht gerade fair ist und ich das auch nicht schön reden will.
ABER Du hast Dich ja bereits vor Ablauf der Rücksendefrist mit ihnen in Verbindung gesetzt und durch die E-Mails kannst Du das ja auch belegen. Von daher kannst Du genau damit argumentieren. Du hast Deinen Rücktritt von diesem Kauf rechtzeitig eingeleitet und Du bist nicht derjenige der gerade das Prozedere verlängert. Setz Dich also noch mal mit dieser Argumentation mit denen in Verbindung.
Sollte das keinen Sinn haben, kannst Du auch versuchen, die Sachen wieder einzupacken und denen "unfrei" zuzuschicken. Das kann allerdings auch ziemlich schief gehen, wenn sie die Sendung dann nicht annehmen. Alternativ und vielleicht besser kannst Du mit dem Verbraucherschutz drohen, das zieht meiner Erfahrung nach besser als eine Anwaltsdrohung. Mit dem Anwalt droht jeder aber es macht keiner. Ich bin mir recht sicher, dass der Kundendienst das daher entsprechen gewohnt ist. Den Verbraucherschutz drohen weniger an und von denen machen es dann prozentual mehr. Wenn sie darauf nicht reagieren, kannst Du dich dann natürlich auch wirklich an den Verbraucherschutz wenden.
Viel Erfolg.
Einfach behalten. Du kannst ja durch die Emails deine Rechtsposition beweisen.
Im Grunde haben die nun Pech.... schau dir mal unbestellte Lieferung an. Das BGB ist rigoros.
https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_(Deutschland)?wprov=sfti1
Das ist Täuschung oder sowas in der Art also ist der Kaufvertrag nicht gültig. Informier dich nochmal über Kaufverträge, teil ihnen das in der Email mit und wenn die dann nicht reagieren informier die Polizei das ist Betrug.
Gar nichts. Wenn du nicht bestellt hast, musst du auch nichts bezahlen. Du musst die Medaille nur verwahren.
Muss er nicht, er kann damit machen, was er will:
https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_(Deutschland)?wprov=sfti1