Unbegrenztes Umtauschrecht für gekaufte Weine, die Korkgeschmack haben? Wie ist die Rechtslage?

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Hallo, allgemein üblich ist Kork kein Reklamationsgrund (stellt im übrigen auch keinen Sachmangel dar, den der Händler poder Hersteller zu vertreten hätte), der Umtausch erfolgt daher auf Kulanz des Händlers - egal ob online-Händler oder stationär. Wenn der Händler nuneinmal zum zweiten Mal herangezogen werden soll und auch noch nach einem halben Jahr, ist dass m.E. zwar bedauerlich, jedoch verständlich. Vielleicht können Sie sich ja mit ihm verständigen, dass sie zwar die Versandkosten tragen, aber seine Versandkonditionen angewandt werden - durch eine Abholung z.B. da er wesentlich günstiger versenden kann als Sie. Bedenken Sie auch, dass ja nciht alle Flaschen "korkig" sind, was wenn die von Ihnen reklamierten (geschlosenene) Flaschen keinen Kork haben? --- Mag vielleicht nciht befriedigend für Sie sein, aber der Händler kann auch nichts dafür ---

Gruß Mel

kgsbus  04.08.2010, 14:12

Ich gehe davon aus, dass Korkfehler (echte) ein Mangel sind - leider schreiben viele Händler einen Ausschluss in ihre AGB.

Ich bin kein Jurist - aber Korkgeschmack ist ein Fehler - und da haftet der Händler - das ist die Lage (Sie geben selbst den BGB-§ an). Davon gibt es keine Ausnahme; sollte der Passus in den AGB ausgeschlossen sein, ist dies ungültig und kann eingeklagt werden (ist meine Meinung). Seriöse Online-Händler schreiben das auch in den AGB: "Weinstein und Depot sind nicht qualitätsmindernd und keine Grund für eine Reklamation. Korkschmecker und andere deutliche Weinfehler werden gegen Vorlage des Weines bis maximal 2 Jahre nach Kauf ersetzt. Raritäten und Subskriptionsweine sind davon ausgeschlossen." - (ein Beispiel) - man kann als Kunde aber auch kulant sein und kostengünstige Regelungen vereinbaren.

herby5060 
Fragesteller
 04.08.2010, 14:45

Das mit den AGB's ist klar, soweit bin ich schon gekommen, aber wie ist es mit den Transportkosten, die entstehen? Wer trägt die Hinsendekosten zum Händler? Ich oder kann ich das vom Händler verlangen (Umtauschrecht wegen der beanstandeten Ware)

Würde niemals Wein online kaufen! Habe das Problem bei Weinhändler auch schon gehabt Gbt doch bei Supermärkten schon tolle, gute Weine

edelholzwurm  04.08.2010, 13:30

Schade für soviel Unkenntnis!

Jemand muss ja die Weine im LEH trinken und die sind mir lieber als Biertrinker, aber jeder Onlinehändler wird eher ein guter Fachhandel sein mit entsprechend besserem Genuss-Preis-Verhältnis, dies ist jedoch eine leidige Diskussion...

Leckerschmeck  06.08.2010, 10:02
@edelholzwurm

mit Unkenntnis meinst Du sicher die Qualität von Supermarktweinen, aber Robinek hat meines Erachtens Recht mit seinem Hinweis, Weine nicht unbedingt online zu kaufen. Es gibt genug stationäre Fachändler, die Deine individuellen Vorlieben erfragen und auch einen Probierschluck anbieten. Wer auf dem platten Land wohnt, muss halt mal in der Kreisstadt einkaufen, Lagermöglichkeiten hat man ja auf dem Land (online bestellt man ja auch nicht nur drei Flaschen). Wir machen alle ein bis zwei Jahre eine Winzerrundreise und ergänzen zwischendrin im örtlichen Fachhandel.

Mit Winzern gibt es ein Gentlemen-Agreement: Man reklamiert nicht, denn sonst müssten die Preise generell um ca. 10 % angehoben werden (von Schreibkram und Versandkosten ganz zu schweigen). Allerdings löst sich das Problem zunehmend von selbst, weil Naturkork durch alternative Verschlüsse ersetzt wird.

Allen gegenteiligen Behauptungen zum Trotz: Ein Korksckmecker ist definitiv ein Sachmangel und bewirkt ein Umtauschrecht.