Umzug zum Freund, was muss ich bei der Ummeldung beachten?

5 Antworten

Das ist kein Staatsakt - nimm einfach deinen Ausweis mit zum Bürgerbüro der neuen Stadt, einen Nachweis habe ich dort noch nie anbringen müssen und ich bin schon einige Male umgezogen. Die Abmeldung in der alten Stadt passiert dann automatisch.

Die Anmeldung deines Hauptwohnsitzes braucht keinen Mietvertrag (mehr). Einfach mit Personalausweis beim Meldamt oder Bürgerbüro vorbeischauen und kostenpflichtig ummelden.

Den Vermieter muss man natürlich um Zustimmung bitten und mit erhöhten Betriebskosten für einen 2-Personen-Haushalt rechnen.

Idealerweise ist dein Freund einverstanden und man beantragt dabei auch deine Aufnahme in den Mietvertrag, sonst kann dein Freund dich als Alleinmieter auch kurzerhand als Besucherin vor die Tür setzen.

Und klärt am besten kurz schriftlich seine Kostenbeteiligung, also wie und in welcher Höhe man sich an Miete, Betriebskosten, Haushaltsführung usw. im Innenverhältnis zu beteiligen bereit ist bzw. verpflichtet.

G imager761

Richtig ist, die Ummeldung passiert im sachlich zuständigen Amt des neuen Wohnsitzes. Dort kannst DU Dich gleich vom alten Wohnsitz abmelden lassen.

Im Normalfall muss man in irgend einer Form einen Nachweis bringen, dass man an der angegebenen Adrese auch wohnen darf. Das kann passieren durch einen Kauf- oder Mietvertrag oder ähnliches. Ich sehe da zwei Möglichkeiten: entweder Du lässt dich vono deinem Freund in den Mietvertrag reinnehmen oder du lässt dir schriftlich von ihm bestätigen, dass du seine Wohnung mitbenutzen kannst. Wie diese Bestätigung aussehen muss, erfährst Du am Besten auf der Stelle, wo Du Dich ummeldest. Ich kenne es nur von Österreich, da gibts am Meldeformular einen Abschnitt, wo man das machen kann. Wie es in DE-Land aussieht weiß ich nicht ;)

Bis zum 2.4.2004 musste der Mieter seine Wohnung innerhalb 1 Woche bei der Meldebehörde unter Angabe seiner neuen Wohnung abmelden und an seinem neuen Wohnort anmelden. Auch der Vermieter hatte bei der Ab.- und Anmeldung mitzuwirken. Seit 2.4.2004 wurde das elektronische Anmeldeverfahren bundeseinheitlich eingeführt. Hierbei ist die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung entfallen, wobei er aber bei einem rechtlichen Interesse einen Auskunftsanspruch hinsichtlich Vor und Familiennamen der in seiner Mietwohnung gemeldeten Einwohner hat. Umzüge innerhalb der BRD wird auf die Abmeldung verzichtet, außer jemand zieht ins Ausland.

Also keine Abmeldung nur am neuen Wohnort 1-2 Wochenfrist anmelden.

Nö, sagst einfach, dass du zu deinem Freund ziehst und fertig. Nimmst nur den Personalsausweis mit, damit das umgetragen werden kann. Das ist Alles.

werbon  23.04.2014, 11:38

Der Vermieter sollte unbedingt wegen der Anpassung der Betriebskosten informiert werden das eine weitere Person einzieht. Ablehnen kann der Vermieter nicht, es sei denn die Wohnung wäre so überbelegt. Der Lebenspartner(in) darf also einziehen.

imager761  23.04.2014, 11:55
@werbon
Ablehnen kann der Vermieter nicht, es sei denn die Wohnung wäre so überbelegt. Der Lebenspartner(in) darf also einziehen.

Nicht zwangsläufig: Wenn in der Person des Zuziehenden konkrete Gründe lägen, die dem entgegenstehen, darf sie das ebensowenig.