Umzug und der Zugang zu meinem Keller ist abgeschlossen?

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Ihr könnt den Keller vom Schlüsseldienst öffnen lassen, wenn ihr ihn mitgemietet habt. Der Vermieter hatte dann kein Recht, ihn abzuschließen.

Ihr habt eine Schadensmindererungpflicht, d.h. da die Öffnung des Kellers billiger ist, könnt ihr nicht dem Vermieter die gesamten Umzugskosten anlasten, sondern nur die Kosten für dieÖffnung des Kellers.

Bitterkraut  02.08.2018, 16:36

Danke fürs Sternchen !

Ist der Keller an Euch mitvermietet solltet Ihr den neuen Eigentümer/Vermieter auffordern Euch ungehinderten Zugang zu verschaffen. Notfall muß ein Schlüsseldienst von Euch beauftragt werden, wenn der Vermieter nicht einlenkt.

Bitterkraut  31.07.2018, 08:02

Es gibt keinen neuen Eigentümer. Von Verkauf steht nix in der Frage.

Steht der Keller bei euch im Mietvertrag mit drin?

Schlüsselsienst rufen und eurem Vermieter in Rechnung stellen.

Bitterkraut  31.07.2018, 08:07

Genau so gehts.

Wenn ihr den Keller mit anmietet habt ihr auch einen Anspruch darauf diesen uneingeschränkt nutzen zu können. Dafür zahlt ihr ja die Miete.

Wenn der Vermieter diesen abschließt, liegt hier also erstmal eine Besitzstörung vor, denn ihr könnt nicht mehr frei über euren Keller verfügen.

Es kann damit sehr gut sein, dass ihr Ersatzansprüche habt, wenn euch ein Schaden entsteht, weil zum Beispiel der Umzugsdienst nochmal kommen muss. Das sollte genauer aber lieber mit einem Anwalt geklärt werden.

Bitterkraut  31.07.2018, 08:06

Billiger und einfacher, als den Umzugsservice 2x kommen zu lassen, ist es, den Keller vom Schlüsseldienst/Schlosser öffnen zu lassen. Aufs Naheliegende kommt hier anscheinend keiner.

HansImGlueck178  31.07.2018, 13:16
@Bitterkraut

Deswegen schrieb ich ja "zum Beispiel". Wie das Problem gelöst wird ist eine Sache, recht sicher ist aber, dass der Vermieter die Kosten zu tragen hat.