Umzug und Abmeldung Gewerbe?
Ich war bis Februar selbstständig tätig mit einem Onlineshop. Der Gewerbe habe ich Ende Februar entgültig abgemeldet. Im Mai starte ich in eine Festanstellung und ziehe in ein anderes Bundesland. Muss ich dem neuen Wohnsitzfinanzamt etwas über mein altes Gewerbe melden oder interessiert die nur die neue Angestelltentätigkeit? Welches Finanzamt (altes oder neues) übernimmt die Steuerangelegenheiten für den Gewerbebetrieb für die Monate Januar und Februar?
2 Antworten
Nachdem du dich beim zuständigen Einwohnermeldeamt nach Umzug innerhalb von 14 Tagen ummelden musst, bekommt auch die Fiananzbehörde deine neue Anschrift.
Und ja, auch für deine Einkünfte aus 2018 wirst du Einkommensteuer, Gewerbesteuer und evt. Umsatzsteuer zahlen dürfen.
hallo siebold,
mit der nächsten Steuererklärung wirst Du ggf. Gewinne/Verluste aus der gewerblichen Tätigkeit in 2019 Mitteilung machen. Die Mitteilung (Steuererklärung) erfolgt gegenüber dem neuen Wohnsitzfinanzamt. Darüberhinaus sehe ich jetzt keinen Bedarf, das neue Wohnsitzfinanzamt über die Beendigung der gewerblichen Tätigkeit zu informieren. Ausnahme: Du erhältst eine Anfrage vom Finanzamt.
Nach meiner Kenntnis wird sich auch nur das Finanzamt am neuen Wohnsitz für die Steuerangelegenheiten des beendeten Gewerbebetriebes interessieren.