Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht, Fristen?

2 Antworten

Soweit ich das noch in Erinnerung habe, gilt die Kündigung ab der Abmeldung der eigenen Wohnung (sofern schriftliche Nachweise erbracht werden, also Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt).

Die dreimonatige Kuendigungsfrist zum Monatsende beginnt erst mit der Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland, also mit Umzug.

Wenn du also am 8.8. den Wohnsitz in Deutschland aufgibst (Abmeldebescheinigung 8.8.), kannst du fruehestens zum 30. November kuendigen (nicht 31. Oktober!). Bis dahin musst du zahlen.