Umzug aus Wg in eigene Wohnung/Hartz4?
Hallo zusammen,
ich bin im September in eine WG gezogen, die sich jetzt nach und nach auflöst (Zwei Mitbewohner sind draußen aber zahlen seit Kündigung noch drei Monate Miete) und mein dritter Mitbewohner ist sich unsicher, ob er bleiben will. Ich beziehe bis zu meinem Studium Hartz4 und das Amt bezahlt meine Wohnung. Zur Sicherheit ,um nicht ohne Wohnung darzustehen, suche ich jetzt schon mal eine neue Wohnung. Ich will diesmal aber eine eigene, da mir eine WG einfach zu unsicher ist.
Übernimmt das Amt die neue Miete, auch wenn sie höher ist, als die vom WG-Zimmer (wenn sie mit dem Mietpreisspiegel übereinstimmt) oder nur was das Zimmer auch gekostet hat?
Und hundertprozentig sicher ist es auch nicht, dass mein Mitbewohner rauswill oder sich neue Mitbewohner suchen will. Kann ich sonst trotzdem problemlos raus oder nur bei Wohnungsauflösung?
Danke!!!
Liebe Grüße!
2 Antworten
Erstmal brauchst du garnichts machen.
Wenn sich deine Miete durch den auszug eines Mitbewohners erhöht, musst du das dem JC unter Vorlage der Vertragsänderung nachweisen und bekommst die erhöhte Miete bezahlt - auch für die komplette 4-Roum-Wohnung.
Das geht solange, bis du eine Aufforderung zur Senkung der Miete bekommst. Ab dann hast du 6 Monate Zeit für einen Umzug.
Dann kannst du eine Wohnung nehmen, die im örtlich festgelegten Rahmen liegt - auch wenn sie teurer, als dein jetziger Mietanteil ist und kannst dir sogar den Umzug bezahlen lassen.
nur was das Zimmer auch gekostet hat?
Ich vermute mal das, weil Du nicht wirklich einen Grund zum Ausziehen hast.
Wenn Du dann zum Umzug aufgefordert wirst, kannst Du Dir eine Wohnung nehmen mit der angemessenen Miete.
Ok, danke...Auch bei einer Wohnungsauflösung, da ich alleine ja keine 4-Zimmer-Wohnung halten kann?