umzug abgelehnt! trotz gekündigter wohnung

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in Ruhe morgen mit der Leistungsabteilung reden, Probleme nochmal darstellen, Beweise vorlegen (wie Nachzahlungen von Strom etc., alte Miete, neue Miete) und höflich um Hilfe bitten (da muss man halt A..schkriechen, leider)...evtl. mit dem jetzigen Vermieter reden und die Kündigung vorerst zurückziehen...

treulose  24.03.2010, 21:54

Ich denke das ist ein guter Weg, auf jeden Fall: aktiv werden und nicht nur jammern! Denn in Deutschland landet keiner so schnell auf der Straße, erst recht nich wenn ein Kind vorhanden ist, es gibt schliesslich auch eine Fürsorgepflicht. Ich denke für die Arge sind viele Dinge nicht geklärt und die Details die fehlen die solltest du morgen PERSÖNLICh erläutern und dann findet sich auch eine Einigung

cordon 
Fragesteller
 24.03.2010, 22:27
@treulose

danke das ihr mut macht... das ist nicht der erste gang dort hin, meine wohnung ist ja schon seit 01.01.2010 gekündigt, konnte grad mal so bis zum 01.05 verlängern dank dem nachmieter. die arge meinte nur ich könnte mich auf den kopf stellen es würde sich nichts ändern. soll ich jetzt wirklich auf die strasse

Wie kann man so etwas machen? Du hast gekündigt - hast du vorher die ARGE gefragt?

Worauf ist die Nachzahlung zurückzuführen: Strom, Heizung o. a. Hier könnte ein Einspruch gegen die Abrechnung sinnvoll sein. Kannst du die Rechnung nachvollziehen?

Da du aber schon gekündigt hast, ist entscheidend, ob der Vermieter die Kündigung schon angenommen hat oder nicht!

Selbst wenn du die Nachzahlung nicht hättest zahlen können, hätte dich der Vermieter so schnell nicht rauswerfen können.

Sprich mit dem Vermieter!

cordon 
Fragesteller
 24.03.2010, 21:51

es besteht schon ein nachmieter, sonst hätte ich die kündigung zurück gezogen

Ich hatte 2008 auch geplant umzuziehen. Die Arge hat den Umzug trotz ärztlichen Artestes abgelehnt und dann habe ich mich weiter oben beschwert und da wurde mir von einem der höher stehenden Angestellten der Arge gesagt, wir leben schließlich in einem freien Land, man kann einen Umzug also nicht Verbieten. Wir sind also trotzdem umgezogen, obwohl der Umzug erneut abgelehnt wurde. Es wurden lediglich die Umzugskosten nicht erstattet, aber auf die waren wir ja eh nicht angewiesen gewesen.

cordon 
Fragesteller
 26.03.2010, 00:04

das problem ist nur ich kriege keinen neuen mietvertrag von den vermietern ohne zustimmungsbescheid